Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

EU Customs & Trade News EU Exportkontrolle, übergreifend

EU/Mali - Restriktive Maßnahmen  

Verlängerung der Sanktionen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU verlängert die bestehenden Sanktionen gegenüber Mali um ein weiteres Jahr bis zum 14. Dezember 2024. 

Mit dem Beschluss des Rats (GASP) 2017/1775 setzte die EU die Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Europäisches Recht um. Gegenüber Personen und Einrichtungen, die den Friedensprozess, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen, können Sanktionen ausgesprochen werden. Hierzu zählen unter anderem Reisebeschränkungen in Form von Einreiseverboten in die Europäische Union oder das Einfrieren von Vermögenswerten.

Quelle: Beschluss (GASP) 2023/2799 des Rates, ABl. L vom 12. Dezember 2023. 

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.