Zollmeldung Argentinien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Argentinien – Nicht automatische Einfuhrlizenzen – Warenliste veröffentlicht
09.07.2018
Bonn (GTAI) – Das Handelssekreatariat (Secretaría de Comercio) hat mit Resolution 170/2018 vom 27. März 2018 aktuelle Listen der Waren veröffentlicht, für die Importeure eine nicht automatische Einfuhrlizenz beantragen müssen. In den Listen sind die betroffenen Zolltarifpositionen der gemeinsamen Nomenklatur des Mercosur aufgeführt. Die entsprechenden Warenbeschreibungen sind im argentinischen Zolltarif einsehbar. (B.S.)