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Zollmeldung Argentinien Einfuhrabgaben

Argentinien setzt Einfuhrabgaben vorübergehend außer Kraft

Die vorübergehende Aussetzung einiger Einfuhrsteuern zählt zu den Maßnahmen Argentiniens zur Verringerung der Inflation. 

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Die argentinische Steuer- und Zollbehörde (Administración Federal de Ingresos Públicos – AFIP) hat im Allgemeinen Beschluss 5490 vom 15. März 2024 die Einfuhr bestimmter lebensnotwendiger Produkte von der Erhebung der Mehrwertsteuer (Régimen de percepción del Impuesto al Valor Agragado) und der Einkommensteuer (Régimen de percepción del Impuesto a las Ganancias) befreit. Die Steuerbefreiung gilt für einen Zeitraum von 120 Kalendertagen, gerechnet ab dem 18. März 2024. 

Mit dem Allgemeinen Beschluss 5501 vom 15. April 2024 hat die AFIP die vorübergehende Steuerbefreiung auf die Einfuhren von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen eingeführt mit dem Ziel die Inflation im Land zu verringern. Die Unternehmen können bei der Einfuhr von Lebensmitteln, Getränken, Körperpflegeprodukten und Reinigungsmitteln von der Abgabebefreiung bis zum Ende der 120-tägigen Frist profitieren. Voraussetzung ist, das die Unternehmen ein gültiges "Certificado MiPyMe" besitzen.

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