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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping/Antisubvention - Reifen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission stellt die Interimsüberprüfung ein. Die Auslaufüberprüfung ist noch nicht abgeschlossen. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Reifen mit Ursprung in China bestehen Antisubventions- sowie Antidumpingmaßnahmen, die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/1690 und (EU) 2018/1579 eingeführt wurden. 

Einstellung der Interimsüberprüfung

Die Europäische Kommission leitete im Dezember 2015 eine Interimsüberprüfung ein. Nun gibt sie die Einstellung dieser Untersuchung bekannt. Die Überprüfung betraf den chinesischen Hersteller GITI-Gruppe. Dabei ging die EU-Kommission der Frage nach, ob und inwiefern sich die interne Umstrukturierung des Unternehmens auf die Höhe der Subventionierung beziehungsweise des Dumpings auswirkt und ob es eine Änderung der Zollsätze geben sollte.

Die Zollsätze ändern sich folglich nicht. Allerdings ändert die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2023/737 insofern, dass der Übernahme der Produktionstätigkeiten von GITI Tire (Anhui) Company Ltd. durch GITI Radial Tire (Anhui) Company Ltd. Rechnung getragen wird. Für GITI Radial Tire (Anhui) Company Ltd. gilt der TARIC-Zusatzcode C332 und der entsprechende Antidumpingzollsatz in Höhe von 35,74. Der Ausgleichszoll beträgt 11,07 Prozent. 

Quellen: 

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Im Februar 2023 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen zum 13. November 2023 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein. Zuvor hatte sie bereits eine Auslaufüberprüfung bezüglich der Antidumpingmaßnahmen eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte neue und runderneuerte Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121, die für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendet werden. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 4011 20 90 und ex 4012 12 00 (TARIC-Code 4012 12 00 10). 

Antragsteller ist das Bündnis gegen unfaire Reifeneinfuhren, das den Wirtschaftszweig der Union vertritt. Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (10. November 2023 bezüglich Antisubvention beziehungsweise 20. Oktober 2023 bezüglich Antidumping) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachungen enthalten ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9).

Quellen: 

  • Bekanntmachung (Einleitung Auslaufüberprüfung Antisubvention); ABl. C vom 10. November 2023;
  • Bekanntmachung (Einleitung Auslaufüberprüfung Antidumping); ABl. C vom 20. Oktober 2023; 
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen; ABl. C 62 vom 20. Februar 2023, S. 4; 
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 29 vom 26. Januar 2023, S. 45.

Wiedereinführung der Maßnahmen 

Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass sie das wiederaufgenommene Antidumping- sowie das Antisubventionsverfahren abgeschlossen hat und die Antidumping- sowie Ausgleichszölle für die betroffenen Unternehmen wieder einführt. Eine Übersicht der Unternehmen findet sich im Anhang der jeweiligen Durchführungsverordnung zur Wiedereinführung der Maßnahmen.

endgültige Antidumpingstückzölle in Euro

Unternehmen

Antidumpingzoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

GITI Tire (Anhui) Company Ltd, GITI Tire (Fujian) Company Ltd, GITI Tire (Hualin) Company Ltd, GITI Tire (Yinchuan) Company Ltd

35,74

C332

Chongqing Hankook Tire Co., Ltd, Jiangsu Hankook Tire Co., Ltd

17,37

C334

Aeolus Tyre Co., Ltd, Aeolus Tyre (Taiyuan) Co., Ltd, Qingdao Yellow Sea Rubber Co., Ltd, Pirelli Tyre Co., Ltd

0

C877

Im Anhang genannte andere Unternehmen, die sowohl bei der Antisubventionsuntersuchung als auch bei der Antidumpinguntersuchung mitgearbeitet haben, und der Wiedereinführung unterliegen

10,29

Zhongce Rubber Group Co., Ltd

0

C379

Weifang Yuelong Rubber Co., Ltd

4,48

C875

Hefei Wanli Tire Co., Ltd

4,48

C876

Die Antidumpingzölle gelten ab 13. November 2018. Für den Zeitraum vom 8. Mai bis 12. November 2018 gelten andere Zollsätze, siehe Artikel 1 der DurchführungsverordnungQuelle: Durchführungsverordnung (EU) 2023/737

endgültige Ausgleichsstückzölle in Euro

Unternehmen

Ausgleichszoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

GITI Tire (Anhui) Company Co., Ltd, GITI Tire (Fujian) Company, Co., Ltd, GITI Tire (Hualin) Company Co., Ltd, GITI Tire (Yinchuan) Company Co., Ltd

11,07

C332

Chongqing Hankook Tire Co., Ltd, Jiangsu Hankook Tire Co., Ltd

3,75

C334

Aeolus Tyre Co., Ltd, Aeolus Tyre (Taiyuan) Co., Ltd, Qingdao Yellow Sea Rubber Co., Ltd, Pirelli Tyre Co., Ltd

39,77

C877

Im Anhang genannte andere Unternehmen, die sowohl bei der Antisubventionsuntersuchung als auch bei der Antidumpinguntersuchung mitgearbeitet haben und der Wiedereinführung unterliegen

27,69

Zhongce Rubber Group Co., Ltd

57,28

C379

Weifang Yuelong Rubber Co., Ltd

57,28

C875

Hefei Wanli Tire Co., Ltd

57,28

C876

Der Ausgleichszoll gilt ab 13. November 2018.Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2023/738

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssachen T-30/19 und T-72/19), in dem die beiden Durchführungsverordnungen (EU) 2018/1690 und 2018/1579 für die klagenden Unternehmen für nichtig erklärt wurden.

Mit der Wiederaufnahme der Verfahren ordnete die Europäische Kommission die zollamtliche Erfassung für die in den Anhängen I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1175 aufgeführten Unternehmen an. Die Antidumping- und Ausgleichszölle werden auch auf zollamtlich erfasste Waren erhoben. Die zollamtliche Erfassung wird eingestellt.

Quellen: 

Die Maßnahmen bestehen seit 2018

Die Europäische Kommission führte den Ausgleichszoll mit Wirkung vom 13. November 2018 ein. Gleichzeitig änderte die Kommission die bestehende Antidumpingmaßnahme.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 mit Ursprung in China ein.

Die betroffene Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 4011 20 90 und ex 4012 12 00 (TARIC-Code 4012 12 00 10).

Antisubvention

Für die betroffene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende Ausgleichsstückzölle in EUR:

UnternehmenEndgültiger AusgleichszollTARIC-Zusatzcode
Xingyuan Tire Group Ltd, Co.; Guangrao Xinhongyuan Tyre Co., Ltd.57,28C331
Giti Tire (Anhui) Company Ltd; Giti Tire (Fujian) Company, Ltd; Giti Tire (Hualin) Company Ltd; Giti Tire (Yinchuan) Company, Ltd.11,07C332
Aeolus Tyre Co., Ltd; Aeolus Tyre (Taiyuan) Co., Ltd.; Qingdao Yellow Sea Rubber Co., Ltd; Pirelli Tyre Co, Ltd.49,07C333
Chongqing Hankook Tire Co., Ltd; Jiangsu Hankook Tire Co., Ltd.3,75C334
Sonstige in Anhang I genannte Unternehmen, die sowohl bei der Antisubventionsuntersuchung als auch bei der Antidumpinguntersuchung mitgearbeitet haben27,69Siehe Anhang I
Sonstige in Anhang II genannte Unternehmen, die zwar bei der Antidumpinguntersuchung, nicht aber bei der Antisubventionsuntersuchung mitgearbeitet haben57,28Siehe Anhang II
Alle übrigen Unternehmen57,28C999

Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: 

"Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Stückzahl] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt werden kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

Antidumping

Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1579 wird geändert. Die Änderungen betrifft zum einen die Höhe der Zollsätze für einzelne Unternehmen. Zum anderen wird ein weiterer Anhang eingeführt: Für Unternehmen, die in die Liste in Anhang II aufgenommen wurden, gelten keine Antidumpingzölle.

Es gelten somit folgende endgültige Antidumpingstückzölle in EUR:

UnternehmenEndgültiger AntidumpingzollTARIC-Zusatzcode
Xingyuan Tire Group Ltd, Co.; Guangrao Xinhongyuan Tyre Co., Ltd.4,48C331
Giti Tire (Anhui) Company Ltd; Giti Tire (Fujian) Company, Ltd; Giti Tire (Hualin) Company Ltd; Giti Tire (Yinchuan) Company, Ltd.36,89C332
Aeolus Tyre Co., Ltd; Aeolus Tyre (Taiyuan) Co., Ltd.; Qingdao Yellow Sea Rubber Co., Ltd; Pirelli Tyre Co, Ltd.0,37C333
Chongqing Hankook Tire Co., Ltd; Jiangsu Hankook Tire Co., Ltd.38,98C334
Sonstige in Anhang I genannte mitarbeitende Unternehmen21,62Siehe Anhang I
Sonstige in Anhang II genannte mitarbeitende Unternehmen0Siehe Anhang II
Alle übrigen Unternehmen4,48C999

Die Voraussetzungen für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze beziehungsweise die Zollsätze für die Unternehmen, die in Anhang I und II aufgeführt sind, bleiben gleich. 

Quelle:

Vorherige Verfahrensschritte

Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls

Die Europäische Kommission führte mit Wirkung zum 8. Mai 2018 einen vorläufigen Antidumpingzoll ein: 
Verordnung (EU) 2018/683; ABl. L 116 vom 7. Mai 2018, S. 8.

Einleitung einer Antisubventionsuntersuchung

Die Europäische Kommission leitete im August 2017 ein:
Bekanntmachung; ABl. C 346 vom 14. Oktober 2017.

Einleitung einer Antidumpinguntersuchung

Die Europäische Kommission leitete das Verfahren im  im August 2017 ein:
Bekanntmachung; ABl. C 264 vom 11. August 2017, S. 14.

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