EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping/Antisubvention - Reifen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Maßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
17.01.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren von Reifen mit Ursprung in China bestehen seit 2018 sowohl Antisubventions- als auch Antidumpingmaßnahmen. Im November 2023 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung für beide Maßnahmen ein. Nach Abschluss dieser Überprüfungen verlängert die Kommission die Maßnahmen.
Die Maßnahmen gelten erneut für fünf Jahre
Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll sowie Ausgleichszoll mit Wirkung vom 17. Januar 2025 ein. An den bisherigen Antidumping- und Ausgleichszollsätzen ändert sich nichts.
Betroffene Ware
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren einer für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 4011 20 90 und ex 4012 12 00 (TARIC-Code 4012 12 00 10).
Unternehmen | Antidumpingzoll | Ausgleichszoll | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|---|
Xingyuan Tire Group Ltd, Co. Guangrao Xinhongyuan Tyre Co., Ltd | 4,48 | 57,28 | C331 |
GITI Radial Tire (Anhui) Company Ltd. GITI Tire (Fujian) Company Ltd. GITI Tire (Hualin) Company Ltd. GITI Tire (Yinchuan) Company Ltd. | 35,74 | 11,07 | C332 |
Chongqing Hankook Tire Co., Ltd Jiangsu Hankook Tire Co., Ltd | 17,37 | 3,75 | C334 |
Aeolus Tyre Co., Ltd, Aeolus Tyre (Taiyuan) Co., Ltd Qingdao Yellow Sea Rubber Co., Ltd Pirelli Tyre Co., Ltd | 0 | 39,77 | C877 |
Zhongce Rubber Group Co., Ltd | 0 | 57,28 | C379 |
Weifang Yuelong Rubber Co., Ltd | 4,48 | 57,28 | C875 |
Hefei Wanli Tire Co., Ltd | 4,48 | 57,28 | C876 |
| 10,29 |
| |
In Anhang II der DVO (EU) 2025/58 aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 21,62 |
| Siehe Anhang II |
In Anhang III DVO (EU) 2025/58 aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 0 |
| Siehe Anhang III |
Sonstige in Anhang I der DVO (EU) 2025/61 genannte Unternehmen, die sowohl bei der Antisubventionsuntersuchung als auch bei der Antidumpinguntersuchung mitgearbeitet haben | 27,69 | Siehe Anhang I | |
Sonstige in Anhang II DVO (EU) 2025/61 genannte Unternehmen, die zwar bei der Antidumpinguntersuchung, nicht aber bei der Antisubventionsuntersuchung mitgearbeitet haben | 57,28 | Siehe Anhang II | |
Andere Unternehmen, die der Durchführungsverordnung (EU) 2023/738 unterliegen und sowohl bei der Antisubventions- als auch bei der Antidumpinguntersuchung in Anhang III mitgearbeitet haben | 27,69 | Siehe Anhang III | |
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China | 4,48 | 57,28 | C999 |
Quellen:
- Antidumping:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/58; ABl. L vom 16. Januar 2025;
- Bekanntmachung (Einleitung Auslaufüberprüfung Antidumping); ABl. C vom 20. Oktober 2023);
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 29 vom 26. Januar 2023, S. 45.
- Antisubvention:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/61; ABl. L vom 16. Januar 2025;
- Bekanntmachung (Einleitung Auslaufüberprüfung Antisubvention); ABl. C vom 10. November 2023;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen; ABl. C 62 vom 20. Februar 2023, S. 4.
Einstellung der Interimsüberprüfung
Die Europäische Kommission leitete im Dezember 2015 eine Interimsüberprüfung ein. Nun gibt sie die Einstellung dieser Untersuchung bekannt. Die Überprüfung betraf den chinesischen Hersteller GITI-Gruppe. Dabei ging die EU-Kommission der Frage nach, ob und inwiefern sich die interne Umstrukturierung des Unternehmens auf die Höhe der Subventionierung beziehungsweise des Dumpings auswirkt und ob es eine Änderung der Zollsätze geben sollte.
Die Zollsätze ändern sich folglich nicht. Allerdings ändert die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2023/737 insofern, dass der Übernahme der Produktionstätigkeiten von GITI Tire (Anhui) Company Ltd. durch GITI Radial Tire (Anhui) Company Ltd. Rechnung getragen wird. Für GITI Radial Tire (Anhui) Company Ltd. gilt der TARIC-Zusatzcode C332 und der entsprechende Antidumpingzollsatz in Höhe von 35,74 Prozent. Der Ausgleichszoll beträgt 11,07 Prozent.
Quellen:
- Antidumping:
- Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung; ABl. C vom 15. Dezember 2023, (C/2023/1500);
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2219; ABl. L vom 9. September 2024.
- Antisubvention:
- Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung; ABl. C vom 15. Dezember 2023, (C/2023/1491);
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2217; ABl. vom 9. September 2024.
Wiedereinführung der Maßnahmen
Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass sie das wiederaufgenommene Antidumping- sowie das Antisubventionsverfahren abgeschlossen hat und die Antidumping- sowie Ausgleichszölle für die betroffenen Unternehmen wieder einführt. Eine Übersicht der Unternehmen findet sich im Anhang der jeweiligen Durchführungsverordnung zur Wiedereinführung der Maßnahmen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssachen T-30/19 und T-72/19), in dem die beiden Durchführungsverordnungen (EU) 2018/1690 und 2018/1579 für die klagenden Unternehmen für nichtig erklärt wurden.
Mit der Wiederaufnahme der Verfahren ordnete die Europäische Kommission die zollamtliche Erfassung für die in den Anhängen I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1175 aufgeführten Unternehmen an. Die Antidumping- und Ausgleichszölle werden auch auf zollamtlich erfasste Waren erhoben. Die zollamtliche Erfassung wird eingestellt.
Quellen:
- Antidumping: Durchführungsverordnung (EU) 2023/737; ABl. L 96 vom 5. April 2023, S. 9;
- Antisubvention: Durchführungsverordnung (EU) 2023/738; ABl. L 96 vom 5. April 2023, S. 45;
- zollamtliche Erfassung: Durchführungsverordnung (EU) 2022/1175; ABl. 183 vom 8. Juli 2022, S. 43;
- Bekanntmachung der Wiederaufnahme; ABl. C 263 vom 8. Juli 2022, S. 15.
Vorherige Verfahrensschritte
Einführung endgültiger Maßnahmen
Seit 2018 galten endgültige Antidumping- sowie Antisubventionsmaßnahmen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1690; ABl. L 283 vom 12. November 2018, S. 1;
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1579; ABl. L 263 vom 22. Oktober 2018, S. 3.
Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls
Die Europäische Kommission führte mit Wirkung zum 8. Mai 2018 einen vorläufigen Antidumpingzoll ein:
Verordnung (EU) 2018/683; ABl. L 116 vom 7. Mai 2018, S. 8.
Einleitung einer Antisubventionsuntersuchung
Die Europäische Kommission leitete das Verfahren im August 2017 ein:
Bekanntmachung; ABl. C 346 vom 14. Oktober 2017.
Einleitung einer Antidumpinguntersuchung
Die Europäische Kommission leitete das Verfahren im im August 2017 ein:
Bekanntmachung; ABl. C 264 vom 11. August 2017, S. 14.