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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping – Peroxosulfate mit Ursprung in China

Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die aktuellen Maßnahmen gelten seit Januar 2020.

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Peroxosulfaten mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/39 eingeführt wurden. Im April 2024 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen zum 18. Januar 2025 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein. 

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Bei einer Auslaufüberprüfung prüft die EU-Kommission, ob die Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen verlängert werden sollen.

Während der Auslaufüberprüfung gelten die bestehenden Antidumping- und Ausgleichszölle weiterhin.

 

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung sind Peroxosulfate (Persulfate), einschließlich Kalium-Peroxymonosulfat. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 2833 40 00 und ex 2842 90 80 (TARIC-Code 2842 90 80 20). 

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung veröffentlichten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9). Die Kommission hat höchstens 15 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen.

Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde im Namen des betroffenen Wirtschaftszweigs für Peroxosulfate von RheinPerChemie GmbH und United Initiators GmbH gestellt.

Quellen:

  • Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Peroxosulfaten mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 17. Januar 2025; 
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 23. April 2024 (C/2024/2518).

Die Maßnahmen bestehen seit 2020

Die Europäische Kommission führte den Antidumpingzoll mit Wirkung vom 18. Januar 2020 nach dem Abschluss einer Auslaufüberprüfung ein. 

Es handelt sich bei der betroffenen Ware um Peroxosulfaten (Persulfaten), einschließlich Kalium-Peroxymonosulfat. Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 2833 40 00 und ex 2842 90 80.

Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, beträgt 71,8 Prozent. Daneben gibt es für zwei chinesische Hersteller unternehmensspezifische Zollsätze: 

  • ABC Chemicals (Shanghai) Co., Ltd, Shanghai: Null Prozent
  • United Initiators Shanghai Co., Ltd: 24,5 Prozent

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 71,8 Prozent Anwendung.

Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/39 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Peroxosulfaten (Persulfaten) mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 13 vom 17. Januar 2020, S. 18.

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