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Armenien verlängert steuerliche Vorteile für IT Start-ups

Zertifizierte IT Start-ups müssen bis Ende des Jahres 2023 keine Körperschaftsteuer bezahlen und zahlen eine verminderte Einkommensteuer. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Am 16. Dezember 2022 verlängerte das armenische Parlament die Gültigkeit der steuerlichen Vorteile für IT Start-ups bis zum 31. Dezember 2023. Steuerliche Vorteile für IT Start-Ups wurden erstmalig im Jahr 2015 durch das Gesetz "Über staatliche Beihilfen für Informationstechnologie" eingeführt. Sie umfassen unter anderem:

  • die Befreiung von der Körperschaft- und Mehrwertsteuer und
  • einen verminderten Einkommensteuersatz in Höhe von 10 Prozent anstatt von 21 Prozent.

Voraussetzung für die Gewährung der steuerlichen Vorteile ist die Durchführung von bestimmten IT-Aktivitäten wie Softwareentwicklung, Datenverarbeitung und anderen Aktivitäten, die gesetzlich festgeschrieben werden. Um die Vorteile zu erhalten, muss das IT Start-up einen Antrag auf die Erteilung eines Zertifikat stellen. Hierzu muss bei einer Kommission des Ministeriums für Wirtschaft ("Hayastani hanrapetut’yan ekonomikayi nakhararut’yun") vorgesprochen werden. 

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