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Australien: Rechtsquellen
Australien gehört dem Rechtskreis des Common Law an.
08.10.2024
Von Jan Sebisch | Bonn
Das Commonwealth of Australia umfasst sechs Bundesstaaten (New South Wales, Queensland, South Australia, Tasmania, Victoria und Western Australia) und zehn Territorien. Drei der Territorien (Australian Capital Territory, Northern Territory und Jervis Bay Territory) befinden sich im Inland. Bei den anderen sieben Territorien (Ashmore Islands und Cartier Islands, Australian Antartic Territory, Christmas Island, Heard Islands und McDonald Islands, Cocos Islands, Coral Islands und Norfolk Islands) handelt es sich um externe Territorien. Die australische Verfassung gewährt lediglich Bundesstaaten das Recht, ein eigenes Parlament zu errichten und Gesetze zu erlassen. Gemäß sec. 122 Verfassung werden die Gesetze für die Territorien grundsätzlich vom australischen Parlament verabschiedet. Ausnahmen sind das Australien Capital Territory, das Northern Territory und Norfolk Island. Diese Territorien können sich selbst verwalten.
Wesentliches Staatsmerkmal ist, dass es sich bei Australien (wie dem Vereinigten Königreich) um eine parlamentarische konstitutionelle Monarchie handelt. Oberste Staatsorgane sind das House of Representatives (das Repräsentantenhaus) und der Senate (Senat) sowie der Monarch der durch den Governor-General (Generalgouverneur) vertreten wird. In Bezug auf den Gesetzgebungsprozess sind das Repräsentantenhaus und der Senat nahezu gleichwertig.
Hinsichtlich des Rechtssystems gehört Australien dem Rechtskreis des "Common Law" an. Der Begriff des Common Law bezieht sich auf ein Rechtssystem, dass sich aus Gewohnheitsrecht, Richterrecht und kodifiziertem Recht zusammensetzt. Die australische Verfassung ist stark föderalistisch geprägt. Die Gesetzgebungskompetenzen sind in der Verfassung normiert (zum Bespiel sec. 51 und 122). Alle Kompetenzen, die sich nicht in der Verfassung finden, entfallen auf die Einzelstaaten.