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Rechtsbericht | Australien | Vertragsrecht

Australien: Vertragsrecht

Das australische Vertragsrecht beruht auf dem Common Law System. 

Von Jan Sebisch | Bonn

Grundlagen

Das australische Vertragsrecht basiert im Wesentlichen auf dem englischen System des Gewohnheitsrechts (Common Law System) und ist nicht kodifiziert. Mithin existiert keine Abstrahierung von Verträgen (zum Beispiel Werk- oder Dienstvertrag) mit spezifischen Haftungsfolgen für einen bestimmten Vertragstyp. Die Rechtsfolgen bei einem Vertragsbruch sind grundsätzlich unabhängig davon, welche Art von Vertrag zwischen den Parteien vereinbart worden ist. 

Vertragsschluss

Voraussetzung für einen Vertragsschluss sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen in Form von Angebot (offer) und Annahme (acceptance). Ferner muss der Annehmende dem Anbietenden eine Gegenleistung (consideration) für sein Angebot anbieten.

Angebot

Für ein Angebot (offer) ist keine bestimmte Form erforderlich. Ein Angebot ist eine Mitteilung, die auf das Versprechen hinausläuft, etwas zu tun (oder zu unterlassen), wenn die Person, an die das Angebot gerichtet ist, im Gegenzug etwas tut (oder etwas unterlässt). Ein Angebot kann ausdrücklich oder konkludent angetragen werden. Bis das Angebot nicht angenommen worden ist, kann es aus verschiedenen Gründen erlöschen. Gründe für das Erlöschen des Angebots sind zum Beispiel der Zeitablauf, die Ablehnung des Angebots oder der Widerruf des Angebots. In Bezug auf den Widerruf des Angebotes ist zu berücksichtigen, dass im australischen Vertragsrechts ein Angebot solange widerrufen werden kann, bis es durch den anderen Vertragsteil angenommen worden ist. Ein Widerruf ist zum Beispiel nur dann nicht möglich, wenn das Angebot in einer Urkunde (deed) enthalten ist. Für die Wirksamkeit des Widerrufs ist erforderlich, dass er der anderen Vertragspartei mitgeteilt wird.

Annahme

Die Annahme (acceptance) ist die Zustimmung zu den Bedingungen des Angebots. Die Annahme bedarf in der Regel keiner bestimmten Form. Eine Besonderheit des australischen Vertragsrechts ist die sogenannte postal rule. Wird die Annahme des Angebots auf dem Postweg erklärt, ist sie ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie in die Post gegeben wird. Auf E-Mail-Kommunikation ist die postal rule nicht anwendbar. In diesem Fall muss die Annahme dem Anbietenden wirksam zugegangen sein.

Consideration

Damit ein Vertrag durchsetzbar ist muss der Annehmende dem Anbietenden eine Gegenleistung (consideration) für sein Angebot anbieten. Die Gegenleistung kann zum Beispiel in einem Anspruch, Vorteil oder der Eingehung von Verbindlichkeiten liegen. Zu beachten ist, dass die Gegenleistung nicht gleichwertig sein muss. Entscheidend ist, dass sie überhaupt einen Wert besitzt.

Vertragserfüllung

Durch die Vertragserfüllung erlischt der Vertrag. Ein Vertrag gilt als erfüllt, wenn der Vertrag so erfüllt worden ist, wie es die Parteien es vereinbart haben. Ferner können die gegenseitigen Vertragsverpflichtungen erlöschen, wenn die Erfüllung des Vertrages unmöglich (frustation) ist. In Bezug auf die Unmöglichkeit einer Leistung existieren verschiedene Arten von Unmöglichkeit (zum Beispiel absoulte impossibility oder radical difference). Absolute Unmöglichkeit (absoulte impossibility) liegt vor, wenn die Erfüllung des Vertrages physisch unmöglich wird.

Vertragsverletzung

Im Falle von Vertragsverletzungen hat die nicht vertragsbrüchige Partei grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz. Der Schadensersatz infolge einer Vertragsverletzung wird als "Ersatz" der Leistung angesehen. Er soll den Kläger folglich so stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung gestanden hätte. Ein Strafschadensersatz (punitive damages) existiert nicht. Ein Anspruch auf Vertragserfüllung (specific performance) kommt nur in Betracht, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz als keine angemessene Form der Entschädigung angesehen wird.

Stellvertretung

Im australischen Recht besteht die Möglichkeit, einen Stellvertreter für sich handeln zu lassen. Der Stellvertreter (agent) ist eine Person, die bevollmächtigt ist, Willenserklärungen im Namen des Vertretenen (principal) abzugeben, die unmittelbar für und gegen den Vertretenen gelten. Das Stellvertretungsverhältnis entsteht in der Regel durch Einigung zwischen Vertretenem und Vertreter. Die Einigung bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form.

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