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Bangladesch: Rechtsquellen

Das Rechtssystem der Volksrepublik Bangladesch wurzelt im englischen Common Law. Rechtsquellen bestehen jedoch vor allem in Form von Parlamentsgesetzen.

Von Julia Merle | Bonn

Bis 1947 war das südasiatische Land ein Teil von Britisch-Indien. Nach dessen Teilung dann östlicher Teil Pakistans ("Ostpakistan") bis zur Unabhängigkeit Bangladeschs im Jahr 1971. 

Englische Common Law-Grundsätze bilden die Basis des Rechtssystems.

Oberste Rechtsquelle ist die Verfassung von 1972 (Constitution of the People's Republic of Bangladesh). In Art. 2A der Verfassung ist der Islam als Staatsreligion von Bangladesch verankert. Bangladesch ist nach der Verfassung eine säkulare parlamentarische Republik mit einer Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative.

Parlamentswahlen fanden zuletzt im Januar 2024 statt. Staatsoberhaupt in der parlamentarischen Demokratie ist der auf fünf Jahre gewählte Staatspräsident, Regierungschef der Premierminister. Seit 8. August 2024 gibt es eine neue Übergangsregierung, nachdem die bisherige Premierministerin nach landesweiten Protesten zurückgetreten war.

Die Legislative verabschiedet formale Gesetze (Acts). Untergesetzliche Regelungen hingegen gibt es gemäß Art. 152 der Verfassung unter anderem in Form von Rules und Regulations.

Die Regierung Bangladeschs bietet ein Informationssystem zu bangladeschischen Gesetzen unter Laws of Bangladesh. Bei dem sogenannten Bangladesh Code handelt es sich um eine Zusammenstellung von Gesetzen Bangladeschs in über 40 Bänden.

Oberstes Gericht und "Hüter der Verfassung" ist der Supreme Court. Seine Entscheidungen bilden sogenannte Präzedenzfälle (Art. 111 der Verfassung).

Amtssprache ist nach Art. 3 der Verfassung Bengalisch, weitere Geschäftssprache und verbreitet ist daneben auch Englisch. Die Landeswährung Bangladeschs heißt Taka.

Im inzwischen eingestellten "Ease of Doing Business Index" der Weltbank belegte Bangladesch im Jahr 2020 den Rang 168 von 190 Ländern.

Bangladesch ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) seit 1. Januar 1995. Außerdem gehört das Land der in seiner Hauptstadt Dhaka gegründeten "Südasiatischen Vereinigung für regionale Kooperation" (SAARC) mit dem "Agreement on South Asian Free Trade Area" (SAFTA) an. Ferner hat Bangladesch unter anderem das "Asia Pacific Trade Agreement" (APTA) unterzeichnet und ist Mitglied der "Bay of Bengal Initiative for Multi-Sectoral Technical and Economic Cooperation" (BIMSTEC), der Weltbank sowie der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB).

Bangladesch: "Einführung in das Wirtschaftsrecht" (Mai 2021)

Das bangladeschische Rechtssystem wurzelt im englischen Common Law. Rechtsquellen bestehen jedoch vor allem in Form von Parlamentsgesetzen. Seit 50 Jahren ist das südasiatische Land nun unabhängig von Pakistan.

Im Rahmen des Webinars wurden wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Bangladesch vorgestellt. Dabei wurden unter anderem das Gesellschaftsrecht, Investitionsrecht, Steuerrecht sowie der gewerbliche Rechtsschutz in den Fokus genommen.

Das Webinar richtete sich an Unternehmen mit Investitionsvorhaben in Bangladesch, Unternehmensjuristen, Rechtsberater, Studierende und alle am bangladeschischen Recht Interessierten.

Referentin: Julia Merle, LL.M. oec., Managerin im Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht bei Germany Trade & Invest (GTAI) in Bonn und dort zuständig für Länder Asiens.


Hier finden Sie eine Präsentation sowie den Link zur Aufzeichnung.

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