Zollmeldung Benin Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Benin – Elektronische Cargo Tracking Note für Seefrachtsendungen erforderlich
30.08.2019
Bonn (GTAI) – Für Seefrachtsendungen nach Benin ist ab 1. September 2019 eine elektronische Voranmeldung für die Zollabfertigung zwingend erforderlich. Darauf verweist der Conseil National des Chargeurs du Benin in einem Schreiben vom 6. August 2019.
Die BESC-Voranmeldung (Bordereau Electronique de Suivi de Cargaisons/engl. ECTN) enthält grundlegende Informationen über die Warensendung, die an die zuständigen Behörden im Bestimmungsland übermittelt werden, um eine frühzeitige Risikoanalyse und Sendungsverfolgung zu ermöglichen. Die BESC-Nummer ist vom Verlader oder Frachtführer bereits im Verladehafen des Exportlandes zu beantragen und muss auf Konnossement und Ladungsverzeichnis vermerkt sein.
Eine Liste der Hafenagenten, die eine BESC in den Verladehäfen ausstellen, ist auf der Website www.besc-benin.com eingestellt.
Die BESC-Voranmeldung wurde bereits im Juli 2018 in Benin eingeführt, aber offenbar nicht wie gewünscht durchgeführt. (AM)