Zollbericht Benin Einfuhrabgaben
Zoll- und Steueränderungen in Benin
Mit dem Finanzgesetz 2025 verlängert die Regierung die Zoll- und Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Importwaren. Neue Produkte kommen hinzu.
30.01.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Die Änderungen umfassen Abgabenbefreiungen, neue steuerliche Maßnahmen sowie Verbrauchsteuern. Sie sind zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Abgabenbefreiung für bestimmte Güter verlängert
Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung bestehen folgende Zoll- und Steuervergünstigungen bis zum 31. Dezember 2025:
- einen Abschlag auf den Zollwert von 99 Prozent für neuwertige Elektrofahrzeuge, 95 Prozent für neuwertige Hybridfahrzeuge und 90 Prozent für andere neuwertige Fahrzeuge
- Befreiung von der Umsatzsteuer.
Folgende Importwaren sind bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ausgenommen:
- Flugzeuge, Luftschiffe und deren Ersatzteile
- Flüssiggasbehälter und Zubehör
- neue Ausrüstungen und Materialien, die für den Bau oder die Renovierung von Tankstellen, Öl- und Dieseltanks in Benin eingeführt werden.
Zudem können kleine und mittlere Unternehmen, die nicht unter eine steuerliche Ausnahmeregelung fallen, weiterhin auf Antrag neue Materialien und Ausrüstungen für die Einrichtung von Handwerks- oder Industriebetrieben zoll- und umsatzsteuerfrei in Benin einführen.
Neue steuerliche Maßnahmen
Seit 1. Januar 2025 gewährt die Regierung eine Befreiung von Einfuhrzoll und Umsatzsteuer für:
- Vormaterialien für Dialysekits
- Herbizide, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte
- Kunstwerke.
Außerdem können Verarbeitungsbetriebe von Sojabohnen einen Teil der verbleibenden Lagerbestände bis zum 31. Dezember 2025 zoll- und steuerfrei ausführen.
Verbrauchsteuern gesenkt
Die Verbrauchsteuer auf Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Rauchtabak und andere Tabakersatzstoffe wird von 50 auf 40 Prozent gesenkt. Für alkoholische Getränke wird der Verbrauchsteuersatz einheitlich auf 15 Prozent reduziert. Zuvor wurden 20 Prozent auf Bier, 40 Prozent auf Wein und 45 Prozent auf Likör und Champagner erhoben.
Quelle und weiterführende Informationen: Finanzgesetz 2025 (Loi n° 2024-34 du 12 décembre 2024 portant loi de finances pour la gestion 2025)