Zollbericht Bosnien-Herzegowina Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Abgeschlossene Handelsabkommen und WTO
Bosnien und Herzegowina profitiert von Handelsabkommen mit der EU, EFTA, CEFTA, der Türkei und dem Iran.
20.03.2023
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Welthandelsorganisation (WTO)
Bosnien und Herzegowina hat den WTO-Beobachterstatus. Der Antrag auf Mitgliedschaft zur WTO wurde 1999 gestellt.
Europäische Union
Bosnien und Herzegowina hat im Februar 2016 die EU-Mitgliedschaft beantragt. Im Dezember 2022 wurde dem Land der EU-Kandidatenstatus zuerkannt.
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU wird durch das am 16. Juni 2008 unterzeichnete Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) geregelt. Handelspolitisches Ziel des SAA ist es, eine Freihandelszone zwischen der EU und den Ländern des Westbalkans zu schaffen.
Zur Beschleunigung des Integrationsprozesses haben die Vertragsparteien zusätzlich ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen (IA) unterzeichnet. Das Interimsabkommen ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten und stellte in der Zwischenzeit sicher, dass die den Warenverkehr betreffenden Regelungen des SAA-Abkommens bereits angewendet werden konnten. Das SAA ist zum 1. Juni 2015 in Kraft getreten.
Mit Inkrafttreten des IA und jeweils zum 1. Januar der darauffolgenden Jahre hat Bosnien und Herzegowina die Einfuhrzölle auf europäische Ursprungswaren stufenweise gesenkt und somit den Zollabbau für Erzeugnisse mit EU-Ursprung vollzogen. Nahezu alle EU-Erzeugnisse können unter Vorlage eines Präferenznachweises zollfrei importiert werden. Es bleiben lediglich Restzölle für besonders schutzbedürftige Waren sowie Einfuhrkontingente für einige wenige Waren, überwiegend aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Die EU gewährt Bosnien und Herzegowina Zollfreiheit im Rahmen von autonomen Handelspräferenzen.
Das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA)
Im November 2007 trat das Central European Free Trade Agreement (CEFTA) für Bosnien und Herzegowina in Kraft und ersetzte 32 bilaterale Abkommen. Weitere Unterzeichnerstaaten sind Serbien, Moldau, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Albanien. Kroatien ist seit dem EU-Beitritt kein Mitgliedstaat des CEFTA mehr.
Mit dem Inkrafttreten des Abkommens können fast alle gewerblichen Ursprungswaren zollfrei zwischen den Vertragsparteien gehandelt werden. Der Zollabbau bei landwirtschaftlichen Produkten unterliegt, wie fast bei allen Freihandelsabkommen, restriktiven Regeln. Derzeit wird an weiteren Vereinfachungen des Handels gearbeitet. Dazu gehören etwa die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten und Testergebnissen, die Digitalisierung, aber auch eine "grüne Agenda" in Richtung kohlenstoffneutraler und klimaresilienter Volkswirtschaften, siehe "Common Regional Market Action Plan 2021-2024". Der vollständige Text des Abkommens einschließlich aller Anhänge ist auf der Webseite des CEFTA Sekretariats zu finden.
Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
Am 24. Juni 2013 hat Bosnien und Herzegowina ein Freihandelsabkommen (FHA) mit den EFTA-Staaten (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island) unterzeichnet. Das FHA wird durch bilaterale Landwirtschaftsabkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit Bosnien und Herzegowina ergänzt. Es ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Türkei
Das Freihandelsabkommen zwischen Bosnien und Herzegowina und der Türkei ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten. Die Türkei hat mit Inkrafttreten des Abkommens die Einfuhrzölle für bosnische Ursprungswaren auf null Prozent gesenkt. Ausgenommen hiervon sind bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse der Kapitel 1 und 2 des Zolltarifs (Anhang II des Abkommens). Der Zollabbau in Bosnien und Herzegowina für türkische Ursprungswaren erfolgte stufenweise bis Ende 2006. Der Abkommenstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu finden.
Sonstige Abkommen
Seit Dezember 2009 ist ein Präferenzzollabkommen mit dem Iran in Kraft.