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Zollbericht Chile Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

Sämtliche Einfuhrwaren werden in Chile mit dem Wertzoll und der Mehrwertsteuer besteuert. Daneben sind je nach Art der Waren besondere Zusatzsteuern zu entrichten.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Zolltarif

Der chilenische Zolltarif (Arancel Aduanero Nacional) ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) mit 97 Zolltarifkapiteln aufgebaut. Neben den international vereinbarten 97 Zolltarifkapiteln (Kap. 77 ist für eine mögliche spätere Verwendung freigehalten) beinhaltet der chilenische Zolltarif zusätzlich den Abschnitt null mit Sonderregelungen (Tratamientos Arancelarios Especiales). Die HS umfasst sechsstellige Codenummern, die im chilenischen Zolltarif noch um weitere zwei Stellen erweitert werden. 

Für sämtliche im Tarif aufgeführten Waren mit Ursprung in Ländern, mit denen Chile keine Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, gilt ein allgemeiner Zollsatz von sechs Prozent (aus der Spalte "Adv.“ ersichtlich). Besteht ein Freihandelsabkommen mit Chile, wie im Falle der EU, unterliegen die Waren den im jeweiligen Abkommen vereinbarten Zöllen. 

Wertzoll

Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Wertzolles (Impuesto Ad Valorem) ist der Transaktionswert der eingeführten Waren nämlich der CIF-Wert (Warenwert, Versicherungsprämie und Frachtwert). Für die Berechnung des Wertzolles wird der allgemeine Zollsatz von sechs Prozent auf den CIF-Wert kalkuliert. 

Für gebrauchte Waren wird neben den Einfuhrabgaben, denen sie je nach ihrer Beschaffenheit unterliegen, ein zusätzlicher Wertzollzuschlag in Höhe von 50 Prozent des Wertzolles erhoben. Ausnahmen hiervon sind in der "Nota Legal Nr. 3“ im Kapitel null des chilenischen Zolltarifs festgelegt.

Mehrwertsteuer

Der Steuersatz beträgt hier 19 Prozent. Die Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado – IVA) wird auf Basis des CIF-Werts zuzüglich des Wertzolles berechnet; der sich aus dem CIF-Wert und dem Wertzoll ergebende Gesamtbetrag wird dann mit 19 Prozent Mehrwertsteuer besteuert.  

Bei der Einfuhr einiger Kapitalgüter besteht die Möglichkeit von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit zu werden (exención de IVA para importaciones de bienes de capital). Voraussetzung ist, dass diese Güter für die Projektentwicklung, -erkundung oder -nutzung in Chile bestimmt sind, darunter unter anderem Bergbau-, Energie-, Telekommunikations-, Forschungs- oder technologische, medizinische oder wissenschaftliche Entwicklungsprojekte. Diese Projekte müssen Investitionen in Höhe von 5 Mio. US-Dollar oder mehr umfassen. 

Zusatzsteuer

Neben dem Wertzoll und der Mehrwertsteuer unterliegen manche Warengruppen einer zusätzlichen Steuer. Wie die Mehrwertsteuer werden diese in der Regel auf Basis des CIF-Wertes zuzüglich Wertzolles berechnet.  

Steuer auf Luxuswaren

Die Steuer auf Luxuswaren (Impuesto a los Productos Suntuarios) wird auf Basis des CIF-Werts zuzüglich Wertzolles kalkuliert. Im Regelfall beträgt der Steuersatz 15 Prozent, in Einzelfällen 50 Prozent.

Waren, die der Steuer auf Luxuswaren in Höhe von 15 Prozent unterliegen, sind zum Beispiel:

  • Gegenstände aus Gold, Platin und Elfenbein
  • Schmuck und Edelsteine
  • Feine Teppiche und Wandteppiche 
  • Feine Pelze 
  • Dosenkaviar und Kaviarersatz
  • Luft- und Druckgaswaffen und deren Zubehör und Geschosse

Der Steuersatz für Feuerwerkskörper ist 50 Prozent. 

Steuer auf alkoholische und alkoholfreie Getränke

Die Steuer auf alkoholische und alkoholfreie Getränke (Impuesto a las Bebidas Alcohólicas, Analcóhlicas y Bebidas similares) wird auf derselben Bemessungsgrundlage (CIF-Wert zuzüglich Wertzolles) kalkuliert. 

Je nach Produkt beträgt der Steuersatz:

  • Mineralwässer, künstliche alkoholfreie Getränke und Sirupe: zehn Prozent 
  • Weine, Apfelwein, Champagner und Biere: 20,5 Prozent
  • Liköre, Piscos, Whisky, Schnäpse, Destillate sowie Likör- und aromatisierte Weine: 31,5 Prozent

Steuer auf Tabak

Zigarren, Zigaretten und verarbeiteter Tabak unterliegen der Steuer auf Tabak (Impuesto a los Tabacos). Bemessungsgrundlage für Zigarren und den verarbeiteten Tabak ist der Verbraucherverkaufspreis einschließlich Steuern. Die Höhe des Steuersatzes wird je nach Produkt bestimmt; für Zigarren beträgt er 52,6 Prozent, für verarbeiteten Tabak 59,7 Prozent. Zigaretten werden mit einer spezifischen Steuer von 0,0010304240 UTM (Unidades Tributarias Mensuales – monatliche Steuereinheiten) pro Zigarette sowie 30 Prozent auf den Verbraucherverkaufspreis pro Packung besteuert.

Die chilenische Steuerbehörde stellt die aktuelle Höhe der UTM zur Verfügung.

Steuer auf Mineralölprodukte

Der Steuersatz (componente base) bei der Steuer auf Mineralprodukte (Impuesto Específico a Combustibles) wird nach monatlichen Steuereinheiten UTM pro m³ berechnet. 

Je nach Produkt wird diese Steuer in folgender Höhe erhoben:

  • Benzin: sechs UTM pro m³
  • Diesel: eins Komma fünf UTM pro m³
  • komprimiertes Erdgas: eins Komma dreiundneunzig UTM pro 1000 m³
  • Flüssiggas: eins Komma vier UTM pro m³

Daneben unterliegen die Mineralölprodukte einer variablen Zusatzsteuer (componente variable), die monatlich angepasst wird. Die chilenische Steuerbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite die aktuelle Höhe der variablen Zusatzsteuer.

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