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Recht kompakt | China | Gewerberechtliche Voraussetzungen

China: Gewerberechtliche Voraussetzungen bei Dienstleistungen

Gewerberechtliche Voraussetzungen sind bei zulässigen grenzüberschreitenden Projekttätigkeiten mit privaten Vertragspartnern nicht gegeben.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Anderes kann gelten, wenn der deutsche Dienstleister für öffentliche Auftraggeber tätig wird. Welche Voraussetzungen öffentliche Auftraggeber aufstellen, ist in den Ausschreibungsunterlagen spezifiziert. Gleiches gilt für Aufträge, die durch ein Joint Venture, an denen ein State-Owned Enterprise beteiligt ist (beispielsweise in der Automobilbranche), erteilt werden. 

Gewerberechtliche Vorgaben gelten regelmäßig nur dann, wenn eine Niederlassung in China errichtet werden soll. Die Errichtung einer Dienstleistungsniederlassung unterliegt gesonderten investitions- und gewerberechtlichen Anforderungen. Unter anderem begründen Bauausführungen und Montagen mit einer Dauer von über zwölf Monaten eine Betriebsstätte (Art. 5 Abs. 3 Buchst. a des Deutsch-Chinesischen Doppelbesteuerungsabkommens).

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