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China tritt Haager Musterabkommen und Marrakesch-Vertrag bei
Im Februar 2022 ist China zwei internationalen Verträgen der Weltorganisation für geistiges Eigentum beigetreten. Sie betreffen zum einen das Design-, zum anderen das Urheberrecht.
25.02.2022
Von Julia Merle | Bonn
China hat seine Beitrittsurkunde zur "Genfer Akte" des sogenannten Haager Musterabkommens ("Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle") am 5. Februar 2022 bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hinterlegt.
Das von der WIPO verwaltete "Haager System" ermöglicht die Designregistrierung in einem internationalen Register. Mit einer einzigen internationalen Anmeldung bei der WIPO können auf diese Weise Designs in vielen verschiedenen Ländern des Haager Systems angemeldet werden. Eine nationale Anmeldung des Designs muss davor nicht erfolgen.
China hatte sein Patentgesetz, das auch das Design (design patent) regelt, zuletzt zum 1. Juni 2021 geändert.
Ebenfalls am 5. Februar 2022 hat China seine Ratifikationsurkunde zum urheberrechtlichen "Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken" bei der WIPO hinterlegt.
Beide Abkommen treten für China am 5. Mai 2022 in Kraft.
Zum Thema:
- WIPO: Pressemitteilung vom 5. Februar 2022 (Englisch)
- Bekanntmachungen der WIPO vom 5. Februar 2022: "The Hague Notification No. 146" (Englisch) und "Marrakesh Notification No. 87" (Englisch)
- WIPO-Informationen zum Haager System (Englisch) und zum Vertrag von Marrakesch (Englisch)
- GTAI-Rechtsbericht "Gewerblicher Rechtsschutz in China"
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