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Rechtsmeldung | China | Cybersicherheitsrecht

Entwurf von Änderungen des chinesischen Cybersicherheitsgesetzes

Chinas Cyberspace Administration CAC hat Ende März 2025 einen neuen Änderungsentwurf zum Cybersicherheitsgesetz (CSL) zur Kommentierung bis zum 27. April 2025 veröffentlicht.

Von Julia Merle | Bonn

Anpassungen des CSL stehen auf dem aktuellen Gesetzgebungsplan. Der von der CAC vorgelegte Änderungsentwurf vom 28. März 2025 sieht unter anderem vor: Die Sanktionen bei Gesetzesverstößen sollen erhöht und Regelungen in Bezug auf kritische Informationsinfrastruktur verschärft werden.

So sind gestufte Bußgelder abhängig von der Schwere der Verstöße enthalten: Bei Verlust der Hauptfunktionen kritischer Informationsinfrastrukturen sollen nach Art. 59 CSL Bußgelder bis 10 Millionen RMB (ca. 1,2 Millionen Euro) drohen, zudem Betriebsaussetzungen oder Widerruf der Geschäftslizenz.

Nach einem neuen Art. 72 CSL sollen aber etwa bei erstmaligen kleineren oder geringfügigen Verletzungen, die unverzüglich berichtigt werden und keine Schäden verursachen, mildere Sanktionen verhangen oder im behördlichen Ermessen ganz davon abgesehen werden können.

Ein neuer Art. 61 CSL soll beim Verkauf nicht zertifizierter Cybersicherheitsprodukte in China die Beschlagnahmung der Produkte sowie illegaler Gewinne und empfindliche Bußgelder vorsehen.

Hintergrund der geplanten Änderungen ist insbesondere die Entwicklung des Datenschutzrechts mit dem Erlass der beiden Gesetze 2021 und diverser Umsetzungsbestimmungen - zuletzt Regelungen zur Sicherheit von Netzwerkdaten - in der Folge. Zu dem 2017 in Kraft getretenen CSL war schon im September 2022 ein Änderungsentwurf veröffentlicht, aber nicht verabschiedet worden.

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