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Regelungen zu generativer KI in China
Seit 15. August 2023 sind in China die "Interim Measures for the Management of Generative Artificial Intelligence Services" bezüglich des Angebots generativer KI-Dienste in Kraft. (Stand: 25.08.2023)
25.08.2023
Von Julia Merle | Bonn
Mit der Technologie der generativen künstlichen Intelligenz (KI) können etwa Texte, Videos oder Bilder geschaffen werden. Anbieter generativer KI-Dienste sind nach den neuen Regeln solche Organisationen und Einzelpersonen, die mittels dieser Technologie entsprechende KI-Dienste bereitstellen (Begriffsbestimmungen in Art. 22 der Measures).
Die 24 Artikel umfassenden Übergangsbestimmungen (chinesische Fassung) gehören zu den ersten derartigen KI-Regeln der Welt überhaupt. Sie enthalten Vorgaben für Anbieter generativer KI-Dienste und basieren insbesondere auf dem chinesischen Cybersicherheitsgesetz, dem Datensicherheitsgesetz sowie dem Gesetz zum Schutz persönlicher Daten.
Wer generative KI-Dienste anbietet, hat nach den Maßnahmen bestimmte Verpflichtungen, vor allem in Bezug auf den Datenschutz und Schutz geistigen Eigentums (dazu Art. 7 ff.). Bei Verstößen greifen insbesondere die Sanktionsmöglichkeiten der genannten Gesetze, Art. 21.
Die Bestimmungen gelten innerhalb Chinas (Art. 2). Werden entsprechende KI-Dienste außerhalb Chinas der Öffentlichkeit in China bereitgestellt, kann Chinas nationale Cyberspace-Behörde Verstöße gegen chinesisches Recht den zuständigen Institutionen zur Maßnahmenergreifung melden, Art. 20. Unter anderem ist zu beachten, ob es in der jeweiligen Branche Beschränkungen für ausländische Investitionen gibt (vgl. Art. 23 Abs. 2).
In China soll in naher Zukunft ein eigenes KI-Gesetz entstehen.
Zum Thema:
- GTAI-Rechtsbericht China: E-Commerce und Datenschutz vom 6. September 2022