Special | China | Robotik
Rahmenbedingungen: Offener Markt mit Hindernissen
Wo es inländische Technologie- und Fertigungslücken in der Robotik gibt, sind ausländische Investitionen gefragt. Doch Einreiserestriktionen und Datenschutz schaffen Hindernisse.
04.10.2022
Von Corinne Abele | Shanghai
Niedrige bis gar keine Zollsätze
Ausländische Investitionen im Bereich Industrierobotik werden „ermuntert“. Generell können Unternehmen dieser Kategorie Anlagen zur Eigennutzung zollfrei einführen. Firmen (auch ausländisch investierte) entlang der Robotik-Wertschöpfungskette können zumeist auf Antrag mit staatlicher Unterstützung, Steuervergünstigungen (als High-Tech-Unternehmen oder Super-Abschreibungen für Forschungs- und Entwicklungsausgaben) sowie mit gezielten weiteren Fördermaßnahmen in Regionen mit Robotikfokus rechnen. Lokale Wettbewerber sind dabei teilweise im Vorteil. Finanzhilfen für Endkäufer von Robotikanlagen sind teilweise an deren inländische Fertigung geknüpft. Generell ist das eigene geistige Eigentum gut zu schützen.
Chinas Zollsätze für Maschinen und Anlagen sind im internationalen Vergleich niedrig. Aufgrund des Freihandelsabkommens zwischen China und ASEAN entfallen sie für Maschinenimporte aus den ASEAN-Staaten. Zollabbau gilt seit dem 1. Januar 2022 schrittweise auch im Rahmen des Freihandelsabkommens Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) für am RCEP teilnehmende Länder. Dies könnte die Wettbewerbsposition deutscher Robotikhersteller und Komponentenlieferanten gegenüber Firmen in Japan und Südkorea erschweren, da Deutschland beziehungsweise die EU kein Teil davon sind. Werden allerdings entsprechende technologische Anforderungen erfüllt, können High-Tech-Maschinen (unter anderem einige Robotikanlagen) vom Importeur auf Antrag beim Ministerium für Industrie und Informationstechnologie zollbefreit werden.
Einreiserestriktionen und Datenschutz als Hindernis
Das größte Markthindernis stellen auch 2022 weiterhin geltende Visa- und Einreiserestriktionen infolge der Coronapandemie dar. Deutliche Besserung scheint kurzfristig nicht in Sicht. Auch neue Datenschutzregelungen bereiten Schwierigkeiten. Seit dem 1. Juni 2017 ist das chinesische Cybersecurity-Gesetz in Kraft, das durch gezieltere Gesetze und Umsetzungsrichtlinien schrittweise ergänzt und spezifiziert wird. So unterliegt der Datentransfer nicht nur einem personenbezogenem Genehmigungsvorbehalt, sondern auch „wichtige“ Daten außer Landes werden prinzipiell geprüft. Außerdem müssen diese Daten in China gespeichert werden. In der Volksrepublik sind des Weiteren nur lizenzierte Verschlüsselungstechnologien zugelassen.
Neue Fertigungsstandards beachten
China treibt die Komplettierung der Standards für intelligente Fertigung einschließlich Robotik voran. Für den Erlass neuer Normen und Standards ist die Standardization Administration of China zuständig. Teilweise sind die Entwürfe online einsehbar. Dennoch bleiben Intransparenz und häufig kurze Implementierungszeiten ein Thema.
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.