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Zollbericht China Internationale Handelsabkommen

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO

China ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen.

Von Klaus Möbius | Bonn

China ist seit 11. Dezember 2001 Mitglied in der WTO.


Freihandelsabkommen in Kraft

Partnerland

Inkrafttreten

APTA (ehemals Bangkok-Abkommen)

(China, Bangladesch, Indien, Laos, Südkorea, Sri Lanka)

Bangkok-Abkommen 1975


Hongkong und Macau

01. Januar 2004

ASEAN (Brunei Darussalam, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand, Laos, Vietnam, Kambodscha und Myanmar)

01. Juli 2005

Chile

01. Oktober 2006

Pakistan

01. Juli 2007

Neuseeland

01. Oktober 2008

Singapur

01. Januar 2009

Peru

01. März 2010

Taiwan

12. September 2010

Costa Rica

01. August 2011

Island

01. Juli 2014

Schweiz

01. Juli 2014

Südkorea

20. Dezember 2015

Australien

20. Dezember 2015

Georgien

01. Januar 2018

Mauritius

03. Januar 2021

RCEP

Das multilaterale Abkommen Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) trat zum 1. Januar 2022 in Kraft. 

Neben China gilt es zunächst für die ASEAN-Staaten Brunei-Darussalam, Kambodscha, Laos, Singapur, Thailand und Vietnam sowie Australien, Japan und Neuseeland. Seit dem 1. Februar 2022 ist es auch in Südkorea und Indonesien anwendbar, in Malaysia seit 18. März 2022. Myanmar und die Philippinen haben das Abkommen ebenfalls unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Für diese beiden Staaten tritt es 60 Tage nach deren Anzeige der Ratifizierung in Kraft. Ursprünglich hat auch Indien an den Verhandlungen teilgenommen, das Land hat jedoch entschieden, dem Abkommen nicht beizutreten. 

Mit dem RCEP  entsteht die größte Freihandelszone der Welt mit 2,3 Milliarden Menschen. Es ist jedoch nicht so, dass sich dadurch die Verhältnisse schlagartig ändern. In der Region gibt es bereits ein dichtes Netz bilateraler und multilateraler Freihandelsabkommen (FHA). So hat China bereits seit 2005 ein FHA mit den ASEAN-Staaten, mit Neuseeland seit 2008  und seit 2015 mit Australien und mit Südkorea. Der Abbau der Zölle zwischen diesen Staaten hat also bereits begonnen. Zwischen den ASEAN-Staaten ist er bereits vollendet. Abgesehen davon fällt auf, dass die Abbauszenarien des RCEP über lange Zeiträume von meist 10 oder 20 Jahren, im Einzelfall bis zu 35 Jahren dauern. Viele Waren sind auch ganz vom Zollabbau ausgenommen. Die heimischen Hersteller sollen also nur sehr behutsam erhöhtem Konkurrenzdruck ausgesetzt werden. Wie sich das für Exporteure aus Deutschland oder der EU auswirkt, lässt sich pauschal nicht sagen, weil die Regelungen zu differenziert sind. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Als Beispiel soll der Zollabbau Chinas gegenüber Japan betrachtet werden, weil China für deutsche Exporteure der größte Markt und Japan ein Konkurrent ist. Im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus betragen die Zölle Chinas meist zwischen 5 und 20 %. Bestimmte Druckmaschinen, Waschmaschinen, fast alle Werkzeugmaschinen sind vom Zollabbau gänzlich ausgenommen so dass für japanische Konkurrenten gar kein Wettbewerbsvorteil entsteht. Ähnlich verhält es sich für zahlreiche elektrotechnische Waren. Für Busse, Pkw, Lkw und Motorräder ist ebenfalls kein Zollabbau vorgesehen. Auch hier erleiden deutsche Exporteure also keinen Wettbewerbsnachteil.


Weitere Freihandelsabkommen

Ein Abkommen mit den Malediven wurde am 08.Dezember 2017 unterzeichnet. Vor dem Inkrafttreten müssen noch die gesetzgebenden Körperschaften der Vertragsparteien zustimmen. Die Verhandlungen mit dem Golf Kooperationsrat (Bahrein, Kuweit, Oman, Katar, VAE und Saudi-Arabien), sind abgeschlossen. Ebenso mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (Armenien, Kasachstan, Kirgistan, Russland und Weißrussland).


Laufende Verhandlungen

China steht noch mit folgenden Ländern in laufenden Verhandlungen für weitere Freihandelsabkommen:

Norwegen, Japan und Südkorea (trilateral), Israel, Sri Lanka und Moldau.


Vorstudien über mögliche weitere bilaterale Abkommen gibt es mit Indien, Kolumbien, Fidschi, Nepal, Papua-Neuguinea, Kanada, Bangladesch und der Mongolei.


Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern tendenziell die Position von Exporteuren aus anderen Gebieten (zum Beispiel der EU), weil für diese die höheren WTO Zollsätze maßgeblich sind.


Die Zollsätze, die sich bei der Einfuhr in China aufgrund von bestehenden Freihandelsabkommen ergeben, werden vom chinesischen Finanzministerium zum Anfang jeden Jahres veröffentlicht. S. GTAI-Meldung vom 7. Januar 2022.

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