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Zollmeldung China Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

VR China – Angekündigte Sonderzölle für Waren mit Ursprung USA zum 23.8. in Kraft

Bonn (GTAI) – Die VR China hatte am 16.6.2018 Sonderzölle in Höhe von 25 Prozent auf Waren mit Ursprung in den USA angekündigt. Ein Termin für das Inkrafttreten war nicht genannt. Siehe auch Meldung vom 18.6.2018 (Anhang 2, 114 Tariflinien). Dies ist nun geschehen, die Sonderzölle treten zum 23.8.2018 in Kraft. Einige der dort genannten Waren wurden jedoch von der Liste gestrichen und werden offensichtlich nicht mit Sonderzöllen belegt. Es handelt sich um Rohöl, bestimmte chemische Produkte sowie Kunststoffe und Waren daraus.

Andererseits kommen neue Waren hinzu, darunter im Wesentlichen: Fischmehl, Schlacken, bestimmte organische Chemikalien, Kunststoffe und Waren daraus, Bearbeitungsrückstände der Holz-,Textil- und Metallverarbeitung, Zugmaschinen, Schlepper, Busse, Pkw, Lkw, Kraftkarren, Motorräder und Fahrräder sowie Teile dafür, Anhänger und medizinische Geräte. Der genaue Warenkreis ergibt sich aus dem Anhang zu Erlass Nr. 7 (333 Tariflinien).

Sämtliche Anhänge enthalten die chinesischen Warenbeschreibungen und die chinesischen Zolltarifnummern. Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern werden weltweit gleich verwendet. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen. Es ist in gedruckter Form im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-8246-1058-7) oder auch kapitelweise im Internet abrufbar. In der weiteren Untergliederung gibt es nationale Unterschiede. MO.

 

Quelle: Erlass Nr.7 der Zolltarifkommission des chinesischen Staatsrates vom 8.8.2018 (nur chinesisch)

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