Zollmeldung China Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
VR China – Anwendung des Carnet ATA erweitert
21.01.2019
Bonn (GTAI) – Das Carnet ATA kann in der VR China seit dem 9.1.2019 auch für Berufsausrüstungen und Mustersendungen verwendet werden. Die Verwendung für Verpackungsmaterialien wie Paletten oder Ähnliches ist ebenfalls möglich. Eine Ausnahme besteht für Container. Diese können nicht mit Carnet ATA versendet werden.
Das Carnet ATA ist ein international gebräuchliches Zollpapier, das für die vorübergehende Einfuhr, Verwendung und Wiederausfuhr verwendet wird. In der VR China war es bislang nur für Messe- und Ausstellungswaren zugelassen. MO.
Quelle: Mitteilung der chinesischen Generalzolldirektion vom 9.1.2019