Zollmeldung China Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
VR China – Neue Vorschriften für die Zollanmeldung im Warenverkehr
Deutsche Übersetzung verfügbar
10.10.2018
Bonn (GTAI) – Seit 1.6.2018 gelten in der VR China neue Vorschriften für die Zollanmeldung von Waren. Betroffen ist sowohl die Ein- als auch die Ausfuhr aus der VR China. Gefordert werden Registrierungsnummern (beim chinesischen Zoll) des Versandunternehmens und des Empfängers sowie die jeweiligen Telefon- und Faxnummern. Vom Versender in der EU wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verlangt. Sammelbezeichnungen für die Warenart sind nicht mehr zulässig und müssen konkretisiert werden. Siehe auch unsere Meldung vom 1.6.2018.
Quelle: Chinesische Generalzolldirektion (nur chinesisch)
Eine weitere Informationsmöglichkeit bietet die Veröffentlichung der japanischen Fluggesellschaft ANA vom 25.5.2018 (englisch).
Zum besseren Verständnis hat GTAI eine Übersetzung ins Deutsche des chinesischen Erlasses und der Anlage dazu in Auftrag gegeben. (MO).