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Dritte Runde der deutsch-britischen Forschungsförderung startet
Am 5. Februar 2024 veröffentlicht das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) einen dritten Aufruf für deutsch-britische Forschungsprojekte.
29.01.2024
Von Marc Lehnfeld | London
Nach dem Erfolg der beiden Aufrufe im Jahr 2023 geht die deutsch-britische Forschungsförderung ab dem 5. Februar 2024 in die dritte Runde. Die Antragsfrist endet am 3. Juni 2024. Auf deutscher Seite werden die bilateralen Forschungsprojekte über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Um die Förderung zu erhalten, benötigen deutsche Teilnehmer einen britischen Partner, der von Innovate UK unterstützt wird. Der Projektträger AiF Projekt ruft interessierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen dazu auf, frühzeitig Kontakt zum Koordinationsbüro aufzunehmen.
Die genauen Förderbedingungen sind noch nicht bekannt. Bei der letzten Ausschreibung wurden bilaterale Forschungsvorhaben gefördert, deren Ziel die Entwicklung "marktwirksamer technologischer Innovationen" war, die maximal drei Jahre andauern und eine ausgeglichene Arbeitsteilung vorsahen.
Informationsveranstaltung am 6. Februar 2024
Interessierten Teilnehmenden bietet das ZIM am 6. Februar 2024 eine Online-Informationsveranstaltung an, in der der Forschungsrahmen vorgestellt wird. Abhängig von ihrer Größe können Unternehmen maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise je Teilprojekt bis 450.000 Euro aus dem Fördertopf des BMWK ausschöpfen. Forschungseinrichtungen werden mit einem Fördersatz von 100 Prozent beziehungsweise einem Maximalbetrag von 220.000 Euro gefördert.
Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Weitere mittelständische Unternehmen | Weitere mittelständische Unternehmen | |
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Beschäftigte | unter 50 | unter 250 | unter 500 | unter 1.000 |
Jahresumsatz oder | bis 10 Mio. Euro | bis 50 Mio. Euro | ||
Jahresbilanzsumme | bis 10 Mio. Euro | bis 43 Mio. Euro | ||
Anmerkung | nur in Kooperation mit KMU | |||
Maximaler Fördersatz | 55-60 Prozent *) | 50 Prozent | 40 Prozent | 40 Prozent |