Zollmeldung EFTA Internationale Handelsabkommen
Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien tritt in Kraft
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen tritt am 1. November 2021 in Kraft
05.10.2021
Bei dem Abkommen handelt es sich um ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA), das den Marktzugang sowohl für Waren als auch Dienstleistungen verbessern soll. Es enthält zudem Bestimmungen zu folgenden Bereichen:
- Investitionen
- Schutz des geistigen Eigentums
- zum Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen
- Wettbewerb
- Handelserleichterungen
- Handel
- nachhaltige Entwicklung
- wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Die EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen verpflichten sich, alle Zölle auf industrielle Produkte sowie Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Indonesien abzuschaffen.
Indonesien wird ebenfalls schrittweise Zölle auf industrielle Produkte und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in den EFTA-Staaten beseitigen oder reduzieren.
Weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung des Schweizer Bundesrats vom 24. September 2021
- Den Text des Abkommens sowie die Protokolle finden sich auf der EFTA-Homepage: Freihandelsabkommen EFTA-Indonesien