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Zollbericht Vereinigtes Königreich Internationale Handelsabkommen

Das Vereinigte Königreich tritt CPTPP bei

 Der Beitritt des Vereinigten Königreichs erfolgt zum 15. Dezember 2024. 

Von Stefanie Eich, Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Peru hat als sechstes CPTPP-Mitglied dem Beitrittsprotokoll zugestimmt. Vorher hatten bereits Japan, Singapur, Chile, Neuseeland sowie Vietnam die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs ratifiziert. Somit tritt das Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und den genannten sechs Vertragsparteien zum 15. Dezember 2024 in Kraft. Die Verhandlungen über den Beitritt zur Freihandelszone CPTPP (Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership) wurden am 31. März 2023 abgeschlossen, die Unterzeichnung des Beitrittsprotokoll erfolgte am 16. Juli 2023. Damit das Abkommen vollständig für das Vereinigte Königreich in Kraft treten kann, müssen alle CPTPP-Parteien ihre Gesetzgebungsverfahren abschließen. 

Die transpazifische Partnerschaft

Die transpazifische Partnerschaft CPTPP gilt als eine der größten Freihandelszonen der Welt. Sie fußt auf einem Handelsabkommen zwischen Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam.

Das Vereinigte Königreich hat bereits mit neun der elf Vertragsstaaten ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Sie wurden zum Großteil im Zuge des Austritts aus der Europäischen Union (EU) in bilaterale Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und dem jeweiligen Vertragspartner überführt (sogenannte roll-over-agreements). Die Ausnahme bilden Malaysia und Brunei.

Vorteil diagonale Kumulierung

Aufgrund der bestehenden Freihandelsabkommen können britische Waren schon jetzt zollfrei oder zollreduziert in die genannten Länder exportiert werden. Dennoch bringt das Abkommen ökonomische Vorteile mit sich, denn es ermöglicht diagonale Kumulierung. So können Unternehmen in den CPTPP-Vertragsstaaten Ursprungserzeugnisse aus anderen CPTPP-Ländern verwenden, ohne dass die Enderzeugnisse ihre Ursprungseigenschaft verlieren.

Warenursprung und Kumulierung - kurz erklärt

Präferenzursprung: Damit ein Produkt von den Präferenzzöllen eines Handelsabkommens profitieren kann, muss es Ursprungsware im Sinne des Abkommens sein. Demnach muss eine bestimmte Wertschöpfung im jeweiligen Partnerland stattgefunden haben. Wie hoch der Wertschöpfungsanteil ist, hängt vom Abkommen und dem jeweiligen Produkt ab.


Bilaterale Kumulierung: Dabei werden Vormaterialien mit Ursprung der anderen Vertragspartei verwendet. Die fertige Ware kann dann zollbegünstigt in diese Vertragspartei ausgeführt werden.


Diagonale Kumulierung: Dabei werden Vormaterialien mit Ursprung in einer Vertragspartei verwendet. Die fertige Ware kann dann zollbegünstigt in eine weitere Vertragspartei ausgeführt werden.

Der Vorteil des CPTPP besteht also darin, dass britische Unternehmen Vormaterialien beispielsweise aus Japan importieren und diese weiterverarbeiten können. Die fertige Ware gilt als Ursprungsware im Sinne des CPTPP. Sie kann zollbegünstigt in einen anderen CPTPP-Mitgliedsstaat eingeführt werden. Somit ermöglicht CPTPP britischen Unternehmen mehr Flexibilität in den Lieferketten und einen besseren Marktzugang.

Zum Hintergrund

Die Beitrittsverhandlungen haben zwei Jahre gedauert. Bereits im September 2020 traten das Vereinigte Königreich und alle elf Mitglieder des CPTPP zusammen, um über einen möglichen Beitritt in die transpazifische Partnerschaft zu sprechen. Am 1. Februar 2021 hatte die britische Regierung den formellen Beitrittsantrag eingereicht. 

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