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Rechtsmeldung EU Datenschutz, Datensicherheit

EU Data Act in Kraft getreten

Seit Januar 2024 ist die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act/Datenverordnung) in Kraft. Geltung entfaltet sie ab dem 12. September 2025.

Von Nadine Bauer | Bonn

Die Datenverordnung soll zu Fairness im digitalen Umfeld beitragen. Sie regelt die Rechte für den Zugang zu Daten und bestimmt, wer unter welchen Bedingungen einen Nutzen aus diesen Daten ziehen darf. Außerdem wird die Weitergabe von Industriedaten ermöglicht, Art. 5 Datenverordnung.

Kapitel VI regelt den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten (Cloud Switching): Nach Art. 23 sollen Hindernisse beseitigt werden, die einem wirksamen Wechsel entgegenstehen. Art. 29 sieht die schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten vor: So dürfen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten ab dem 12. Januar 2027 für den Vollzug des Anbieterwechsels keine Wechselentgelte mehr erheben.

Gemäß Art. 37 benennt jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere zuständige Behörden, die für die Anwendung und Durchsetzung der Verordnung verantwortlich sind.

Die Kommission erstellt und empfiehlt vor dem 12. September 2025 unverbindliche Mustervertragsklauseln für den Datenzugang und die Datennutzung, um die Parteien bei der Ausarbeitung und Aushandlung von Verträgen mit fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden vertraglichen Rechten und Pflichten zu unterstützen (Art. 41).

Die Datenverordnung ergänzt den Data Governance Act, der im September 2023 in Kraft trat.

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