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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harze

Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Dezember 2024 läuft ein Antidumpingverfahren. Betroffen sind Einfuhren aus Südkorea und Taiwan. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September 2024 bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harzen mit Ursprung in Südkorea und Tawain ab 5. März 2025 an. 

Diese Waren sind betroffen

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harze, ein thermoplastisches Copolymer, das aus Acrylnitril, Butadien und Styrol in unterschiedlichen Anteilen besteht, unabhängig von der Farbe oder anderen physikalischen oder mechanischen Eigenschaften, auch zwecks Verleihung spezifischer zusätzlicher physikalischer Eigenschaften weiterverarbeitet oder behandelt, mit der CAS-Nummer (Chemical-Abstracts-Service-Nummer) 9003-56-9. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 3903 30 00.

So sieht der Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, in diesem Fall bis Mitte Februar 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Das Verfahren wird auf Antrag von INEOS Styrolution Switzerland SA, Versalis SpA und Trinseo Europe GmbH eingeleitet.

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/412 der Kommission vom 3. März 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harzen mit Ursprung in der Republik Korea und Taiwan; ABl. L vom 4. März 2025;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harzen mit Ursprung in der Republik Korea und Taiwan; ABl. C vom 19. Dezember 2024.

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