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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung sind nahtlose Hochdruckflaschen aus Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase, unabhängig von Durchmesser und Fassungsraum, auch mit Gewinde, mit oder ohne Innenbeschichtung oder -plattierung, unabhängig von der äußeren Endbearbeitung und der Form, auch mit eingebauter Gasblase, ob mit einem Ventil, Halsring, Fußring oder Rohrverbinder versehen oder nicht, auch als Flaschenbündel.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7311 00 11 , ex 7311 00 13 , ex 7311 00 19 und ex 7311 00 30 (TARIC-Codes 7311 00 11 15, 7311 00 11 80, 7311 00 13 15, 7311 00 13 80, 7311 00 19 15, 7311 00 19 80, 7311 00 30 15 und 7311 00 30 80).

Folgende Waren sind von der Untersuchung nicht umfasst: Nicht wiederbefüllbare Flaschen mit einem Fassungsraum von bis einschließlich 120 ml, die unter die europäische Norm EN 16509:2014 und/oder die vom Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter zugewiesene UN-Nummer 2037 fallen.

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um ggf. Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können. 

Das Verfahren wird auf Antrag von fünf Unternehmen eingeleitet: Cylinders Holding a.s., Dalmine S.p.A. (Tenaris), Eurocylinder Systems AG (ECS), Faber Industrie S.p.A. und Worthington Cylinders GmbH im Namen des Wirtschaftszweig der Union für nahtlose Hochdruckstahlflaschen.

Quelle: 

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 6. Dezember 2024.

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