EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit Dezember 2024.
25.03.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September 2024 bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China ab 26. März 2025 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um nahtlose Hochdruckflaschen aus Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase, unabhängig von Durchmesser und Fassungsraum, auch mit Gewinde, mit oder ohne Innenbeschichtung oder -plattierung, unabhängig von der äußeren Endbearbeitung und der Form, auch mit eingebauter Gasblase, ob mit einem Ventil, Halsring, Fußring oder Rohrverbinder versehen oder nicht, auch als Flaschenbündel.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7311 00 11, ex 7311 00 13, ex 7311 00 19 und ex 7311 00 30 (TARIC-Codes 7311 00 11 15, 7311 00 11 80, 7311 00 13 15, 7311 00 13 80, 7311 00 19 15, 7311 00 19 80, 7311 00 30 15 und 7311 00 30 80).
Folgende Waren sind von der Untersuchung nicht umfasst: Nicht wiederbefüllbare Flaschen mit einem Fassungsraum von bis einschließlich 120 ml, die unter die europäische Norm EN 16509:2014 und/oder die vom Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter zugewiesene UN-Nummer 2037 fallen.
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis Anfang Februar 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wird auf Antrag von fünf Unternehmen eingeleitet: Cylinders Holding a.s., Dalmine S.p.A. (Tenaris), Eurocylinder Systems AG (ECS), Faber Industrie S.p.A. und Worthington Cylinders GmbH im Namen des Wirtschaftszweig der Union für nahtlose Hochdruckstahlflaschen.
Quelle:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/531 der Kommission vom 24. März 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. März 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 6. Dezember 2024.