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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen

Die EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan, Vietnam ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Im August 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 8. April 2025.

Diese Waren sind betroffen 

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um bestimmte flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalband ("narrow strip“)), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit Ursprung in Ägypten, Japan und Vietnam.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7208 10 00 , 7208 25 00 , 7208 26 00 , 7208 27 00 , 7208 36 00 , 7208 37 00 , 7208 38 00 , 7208 39 00 , 7208 40 00, 7208 52 10 , 7208 52 99 , 7208 53 10 , 7208 53 90 , 7208 54 00 , 7211 13 00 , 7211 14 00 , 7211 19 00 , ex 7225 19 10 (TARIC-Code 7225 19 10 90), 7225 30 90 , ex 7225 40 60 (TARIC-Code 7225 40 60 90), 7225 40 90 , ex 7226 19 10 (TARIC-Codes 7226 19 10 91, 7226 19 10 95), 7226 91 91 und 7226 91 99. 

Die folgenden Waren sind ausgenommen:

  • Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl und kornorientiertem Siliciumelektrostahl,
  • Erzeugnisse aus Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl,
  • Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Dicke von mehr als 10 mm und einer Breite von 600 mm oder mehr,
  • Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm und einer Breite von 2050 mm oder mehr.
Vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Ursprungsland

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll

TARIC-Zusatzcode

Ägypten

Ezz Steel Company

12,8  %

89M8

Ägypten

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Ägypten

12,8  %

8999

Japan

Nippon Steel Corporation

31,8  %

89M9

Japan

Tokyo Steel Co. Ltd.

6,9  %

89MA

Japan

Andere mitarbeitende Unternehmen:

  • Daido Steel Co., Ltd.

  • JFE Steel Corporation

31,1  %

89MB

89ME

Japan

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Japan

31,8  %

8999

Vietnam

Formosa Ha Tinh Steel Corporation

12,1  %

89MC

Vietnam

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Vietnam

12,1  %

8999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/607

Einige vietnamesische Hersteller sind von den vorläufigen Antidumpingzöllen ausgenommen: Hoa Phat Group/Hoa Phat Dung Quat Steel Joint Company, bestehend aus Hoa Phat Dung Quat Steel Joint Company, Hoa Phat Cold Rolled Steel Company Limited, Hoa Phat Steel Sheet Limited Liability Company, Hoa Phat Steel Pipe Company Limited — Zweigniederlassung Hung Yen, Binh Duong Hoa Phat Steel Pipe Company Limited und Hoa Phat Da Nang Steel Pipe Company Limited. 

Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig. 

So läuft das weitere Verfahren ab

Die Kommission hat ab dem Zeitpunkt der Einleitung der Untersuchung insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, d.h. in diesem Fall bis Oktober 2025. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern. 

Seit Oktober 2024 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen getroffen.

Der Antrag wurde vom Europäischen Stahlverband EUROFER eingereicht.

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/670 der Kommission vom 4. April 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Japan und Vietnam; ABl. L vom 7. April 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2719 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan und Vietnam; ABl. L vom 25. Oktober 2024; 
  • Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan und Vietnam; ABl. C vom 8. August 2024.
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