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Antidumping - warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen
Die EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan, Vietnam ein.
08.04.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Im August 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 8. April 2025.
Diese Waren sind betroffen
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um bestimmte flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalband ("narrow strip“)), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit Ursprung in Ägypten, Japan und Vietnam.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7208 10 00 , 7208 25 00 , 7208 26 00 , 7208 27 00 , 7208 36 00 , 7208 37 00 , 7208 38 00 , 7208 39 00 , 7208 40 00, 7208 52 10 , 7208 52 99 , 7208 53 10 , 7208 53 90 , 7208 54 00 , 7211 13 00 , 7211 14 00 , 7211 19 00 , ex 7225 19 10 (TARIC-Code 7225 19 10 90), 7225 30 90 , ex 7225 40 60 (TARIC-Code 7225 40 60 90), 7225 40 90 , ex 7226 19 10 (TARIC-Codes 7226 19 10 91, 7226 19 10 95), 7226 91 91 und 7226 91 99.
Die folgenden Waren sind ausgenommen:
- Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl und kornorientiertem Siliciumelektrostahl,
- Erzeugnisse aus Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl,
- Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Dicke von mehr als 10 mm und einer Breite von 600 mm oder mehr,
- Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm und einer Breite von 2050 mm oder mehr.
Ursprungsland | Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|---|
Ägypten | Ezz Steel Company | 12,8 % | 89M8 |
Ägypten | Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Ägypten | 12,8 % | 8999 |
Japan | Nippon Steel Corporation | 31,8 % | 89M9 |
Japan | Tokyo Steel Co. Ltd. | 6,9 % | 89MA |
Japan | Andere mitarbeitende Unternehmen:
| 31,1 % | 89MB 89ME |
Japan | Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Japan | 31,8 % | 8999 |
Vietnam | Formosa Ha Tinh Steel Corporation | 12,1 % | 89MC |
Vietnam | Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Vietnam | 12,1 % | 8999 |
Einige vietnamesische Hersteller sind von den vorläufigen Antidumpingzöllen ausgenommen: Hoa Phat Group/Hoa Phat Dung Quat Steel Joint Company, bestehend aus Hoa Phat Dung Quat Steel Joint Company, Hoa Phat Cold Rolled Steel Company Limited, Hoa Phat Steel Sheet Limited Liability Company, Hoa Phat Steel Pipe Company Limited — Zweigniederlassung Hung Yen, Binh Duong Hoa Phat Steel Pipe Company Limited und Hoa Phat Da Nang Steel Pipe Company Limited.
Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig.
So läuft das weitere Verfahren ab
Die Kommission hat ab dem Zeitpunkt der Einleitung der Untersuchung insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, d.h. in diesem Fall bis Oktober 2025. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern.
Seit Oktober 2024 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen getroffen.
Der Antrag wurde vom Europäischen Stahlverband EUROFER eingereicht.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/670 der Kommission vom 4. April 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Japan und Vietnam; ABl. L vom 7. April 2025;
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2719 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan und Vietnam; ABl. L vom 25. Oktober 2024;
- Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan und Vietnam; ABl. C vom 8. August 2024.