EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Aluminiumfolie (kleine Rollen) mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen gelten seit 2021 auch für Einfuhren aus Thailand.
03.06.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren bestimmter Folien und dünner Bänder aus Aluminium in Rollen (sogenannte kleine Rollen) mit Ursprung in China bestehen seit 2013 Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/915 verlängert wurden. Im September 2023 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen zum 6. Juni 2024 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Gegenstand der Untersuchung sind Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, auch geprägt, in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger.
Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7607 11 11 und ex 7607 19 10 (TARIC-Codes 7607111111, 7607111119, 7607191011 und 7607191019).
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (3. Juni 2024) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9). Die Kommission hat höchstens 15 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen.
Quellen:
- Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens; ABl. C vom 3. Juni 2024;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 317 vom 7. September 2023, S. 6.
Ausweitung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen
Die Europäische Kommission leitete im Dezember 2020 eine Umgehungsuntersuchung ein. Ihr lagen Beweise vor, dass die geltenden Antidumpingmaßnahmen durch den Versand aus Thailand umgangen werden. Während der Untersuchung wurden die Einfuhren zollamtlich erfasst. Nach Abschluss der Untersuchung weitet die EU-Kommission die Maßnahmen auf folgende aus Thailand versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnis Thailands angemeldet oder nicht, aus:
Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, aber weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, auch mit Prägung, in leichten Rollen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger.
Die Ware wird derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: ex 7607 11 11 und ex 7607 19 10 (TARIC-Codes 7607111111 und 7607191011).
Erhebung auf zollamtlich erfasste Einfuhren
Einfuhren der betroffenen Waren wurden seit Dezember 2020 zollamtlich erfasst. Der ausgeweitete Antidumpingzoll wird rückwirkend auf die zollamtlich erfassten Waren erhoben und entspricht dem Zollsatz für "alle übrigen Unternehmen“ in Höhe von 35,6 Prozent.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/1475; ABl. L 325 vom 15. September 2021, S. 24;
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/2161; ABl. L 431 vom 21. Dezember 2020, S. 42.
Aktuell bestehende Antidumpingmaßnahmen
Der endgültige Antidumpingzoll wurde mit Wirkung vom 6. Juni 2019 nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung eingeführt.
Betroffene Ware
Von der Maßnahme betroffen sind Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, auch geprägt, in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger, mit Ursprung in China.
Die Waren werden derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7607 11 11 und ex 7607 19 10 (TARIC-Codes 7607 11 11 10 und 7607 19 10 10).
Antidumpingzölle
Für die betroffene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Zollsatz (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
CeDo (Shanghai) Ltd, Shanghai | 14,2 | B299 |
Ningbo Favored Commodity Co. Ltd, Yuyao City | 14,6 | B301 |
Ningbo Times Aluminium Foil Technology Co. Ltd, Ningbo | 15,6 | B300 |
Able Packaging Co. Ltd, Shanghai | 14,6 | B302 |
Guangzhou Chuanlong Aluminium Foil Product Co. Ltd, Guangzhou | 14,6 | B303 |
Ningbo Ashburn Aluminium Foil Products Co. Ltd, Yuyao City | 14,6 | B304 |
Shanghai Blue Diamond Aluminium Foil Manufacturing Co. Ltd, Shanghai | 14,6 | B305 |
Weifang Quanxin Aluminium Foil Co. Ltd, Linqu | 14,6 | B306 |
Zhengzhou Zhuoshi Tech Co. Ltd, Zhengzhou City | 14,6 | B307 |
Zhuozhou Haoyuan Foil Industry Co. Ltd, Zhouzhou City | 14,6 | B308 |
Zibo Hengzhou Aluminium Plastic Packing Material Co. Ltd, Zibo | 14,6 | B309 |
Yuyao Caelurn Aluminium Foil Products Co. Ltd, Yuyao | 14,6 | B310 |
Alle übrigen Unternehmen | 35,6 | B999 |
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die den Vorgaben im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/915 entspricht. Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2019/915; ABl. L 146 vom 5. Juni 2019, S. 63.
Vorherige Verfahrensschritte
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Im März 2018 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein: Bekanntmachung; ABl. C 95 vom 13. März 2018, S. 8.
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Die Europäische Kommission hatte im Juni 2017 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 14. März 2018 bekannt gegeben: Bekanntmachung; ABl. C 188 vom 14 Juni 2017, S. 21.
Vorherige Maßnahmen
Die Europäische Kommission führte mit Wirkung vom Antidumpingmaßnahmen ein: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 217/2013; ABl. L 69 vom 13. März 2013, S. 11.
Bereits 2012 waren vorläufige Maßnahmen eingeführt worden: Verordnung (EU) Nr. 833/2012; ABl. L 251 vom 18. September 2021, S. 29.