EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Cholinchlorid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Oktober 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch.
22.01.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst künftig alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun kündigt die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Cholinchlorid mit Ursprung in China ab 22. Januar 2025 an.
Diese Waren sind betroffen
Gegenstand der Untersuchung ist Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: KN-Codes ex 2923 10 00, ex 2309 90 31, ex 2309 90 96, ex 2106 und 3824 99 96 (TARIC-Zusatzcode 89ID).
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/92 der Kommission vom 20. Januar 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Cholinchlorid mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 21. Januar 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Cholinchlorid mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 31. Oktober 2024.