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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Dekorpapier mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Juni 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 15. Februar 2025.

Einführung vorläufiger Antidumpingzölle

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Dekorpapier mit Ursprung in China, das die folgenden Eigenschaften aufweist: 

  • ein Quadratmetergewicht von 30-150 g, einen Aschegehalt zwischen 5 und 50 Prozent,
  • eine Saughöhe nach Klemm von mindestens 12 mm pro 10 Minuten oder eine Harzaufnahme von 20 bis 200 Prozent,
  • eine Nassfestigkeit von 6 bis 12 Newton (N) je 15 mm,
  • eine Luftdurchlässigkeit nach Gurley von 3 bis 80 Sekunden je 100 ml,
  • eine Glätte nach Bekk von 20 bis 300,
  • in Rollen mit einer Breite von bis zur 300 cm,
  • auch vorimprägniert mit einer Kombination aus Latex oder natürlichen Bindemitteln (z. B. Stärke),

Ausgenommen sind Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen sowie Dekorpapier mit Lösungen aus Melaminharz, Harnstoffharz, Phenolharz oder aus anderen duroplastischen oder thermoplastischen Harzen gesättigtes Papier.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4802 54 00, ex 4802 55, ex 4805 91 00 und ex 4811 60 00 (TARIC-Codes 4802 54 00 10, 4802 55 15 10, 4802 55 25 10, 4802 55 30 10, 4802 55 90 10, 4805 91 00 10, und 4811 60 00 10).

Vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll in Prozent

TARIC-Zusatzcode

Hangzhou Huawang New Material Technology Co., Ltd

34,9

89LJ

Kingdecor (Zhejiang) Co., Ltd.

31,0

89LK

Andere im Anhang aufgeführte mitarbeitende Unternehmen

33,6

 

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der VR China

34,9

8999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/291

Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig. 

So läuft das weitere Verfahren ab

Die Kommission hat ab dem Zeitpunkt der Einleitung der Untersuchung insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, d.h. bis August 2025. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern. 

Seit Oktober 2024 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus. 

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/291 der Kommission vom 13. Februar 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 14. Februar 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2718 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. Oktober 2024; 
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 14. Juni 2024 (C/2024/3695).
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