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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Dekorpapier mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen 

Gegenstand der Untersuchung ist Dekorpapier mit Ursprung in China, das die folgenden Eigenschaften aufweist: 

  • einem Quadratmetergewicht von 30-150 g, 
  • einem Aschegehalt zwischen 5 und 50 Prozent,
  • einer Saughöhe nach Klemm von mindestens 12 mm pro 10 Minuten oder einer Harzaufnahme von 20 bis 200 Prozent, 
  • einer Nassfestigkeit von 6 bis 12 Newton (N) je 15 mm, 
  • einer Luftdurchlässigkeit nach Gurley von 3 bis 80 Sekunden je 100 ml, 
  • einer Glätte nach Bekk von 20 bis 300, 
  • in Rollen mit einer Breite von bis zur 300 cm, 
  • auch vorimprägniert mit einer Kombination aus Latex oder natürlichen Bindemitteln (z. B. Stärke). 

Ausgenommen sind Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen sowie Dekorpapier mit Lösungen aus Melaminharz, Harnstoffharz, Phenolharz oder aus anderen duroplastischen oder thermoplastischen Harzen gesättigtes Papier.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4802 54 00, ex 4802 55, ex 4805 91 00 und ex 4811 60 00 (TARIC-Codes 4802 54 00 10, 4802 55 15 10, 4802 55 25 10, 4802 55 30 10, 4802 55 90 10, 4805 91 00 10, und 4811 60 00 10).

Der Antrag wurde von vier Unionsherstellern von Dekorpapier eingereicht.

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (14. Juni 2024) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Quelle: 
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 14. Juni 2024 (C/2024/3695).

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