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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - mobile Zugangstechniken mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass Einfuhren von mobilen Zugangstechniken zollamtlich erfasst werden. Das Antidumpingverfahren läuft seit November 2023.

Von Stefanie Eich | Bonn

Einfuhren von mobilen Zugangstechniken mit Ursprung in China werden ab 25. Mai 2024 für eine Dauer von neun Monaten zollamtlich erfasst. Betroffen sind mobile Zugangstechniken mit Ursprung in China. Dabei handelt es sich konkret um mobile Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, selbstfahrend, mit einer maximalen Arbeitshöhe von sechs Metern oder mehr, und vormontierte oder montagefertige Bauteile davon. Ausgenommen sind einzelne, gesondert gestellte Komponenten und Personenhebeeinrichtungen, die an Fahrzeugen der Kapitel 86 und 87 des Harmonisierten Systems angebracht sind. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 8427 10 10, ex 8427 20 19, ex 8428 90 90, ex 8431 20 00 und ex 8431 39 00 (TARIC-Codes: 8427101010, 8427201910, 8428909020, 8431200060 und 8431390010).

Während der Antidumpinguntersuchung ist es möglich, eine zollamtliche Überwachung der Einfuhren anzuordnen. Antidumpingzölle können ab dem Zeitpunkt der zollamtlichen Erfassung rückwirkend angewendet werden. 

So sieht der weitere Zeitplan aus

Interessierte Parteien hatten nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung 37 Tage lang Zeit, Stellungnahmen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Kommission hat insgesamt 13 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit vor Abschluss des Verfahrens, vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Quelle:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/1450 der Kommission vom 23. Mai 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren mobiler Zugangstechnik mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 24. Mai 2024;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren mobiler Zugangstechnik mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 13. November 2023 (C/2023/783).
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