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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Glyoxylsäure mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Juni 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 25. März 2025.

Einführung vorläufiger Antidumpingzölle

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren von Glyoxylsäure (die in der Regel in die Nummer des Chemical Abstracts Service/CAS-Nummer 298-12-4 oder 6000-59-5 eingeordnet wird) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr in der Trockenmasse, ob fest oder in wässriger Lösung in einer Konzentration von 40 GHT oder mehr davon, mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 2918 30 00 (TARIC-Code 2918 30 00 13). 

Vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

Hubei Hongyuan Pharmaceutical Technology Co., Ltd

27,2

89M2

Xinjiang Guolin New Materials Co., Ltd

175,8

89M3

Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen

78,5

Siehe Anhang

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China

280,3

8999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/591

Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig. 

So läuft das weitere Verfahren ab

Die Kommission hat ab dem Zeitpunkt der Einleitung der Untersuchung insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, d.h. in diesem Fall bis September 2025. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern. 

Seit Oktober 2024 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen getroffen.

Der Antrag wurde von WeylChem Lamotte SAS, dem einzigen Hersteller von Glyoxylsäure in der EU, eingereicht. 

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/591 der Kommission vom 21. März 2025 zur Einführung eines vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Glyoxylsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 24. März 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2715 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Glyoxylsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. Oktober 2024;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Glyoxylsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 25. Juli 2024.
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