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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Hartholzsperrholz mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung ist Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus und Okoumé), mit einer Dicke von sechs mm oder weniger, mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischem Holz oder aus anderem Holz als Nadelholz, und zwar aus Holz der Arten der Unterpositionen 4412 31 , 4412 33 und 4412 34, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet. 

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: HS-Codes ex 4412 31, ex 4412 33 und ex 4412 34 (KN- und TARIC-Codes 4412 31 10 80, 4412 31 90 00, 4412 33 10 12, 4412 33 10 22, 4412 33 10 82, 4412 33 20 10, 4412 33 30 10, 4412 33 90 10, und 4412 34 00 10). 

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (11. Oktober 2024) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Quelle: 
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 11. Oktober 2024. 

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