Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Hebelmechaniken mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Hebelmechaniken mit Ursprung in China bestehen bereits seit 2006 Antidumpingmaßnahmen. Im November 2023 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nach Abschluss dieser Überprüfungen verlängert die Kommission die Maßnahmen erneut.

Die Maßnahmen gelten erneut für fünf Jahre

Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 22. Januar 2025 ein. An den bisherigen Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Hebelmechaniken, die derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht wird: ex 8305 10 00 (TARIC-Code 8305 10 00 50).

Es gilt ein Antidumpingzoll in Höhe von 47,4 Prozent. Daneben gibt es für den Hersteller DongGuan Humen Nanzha World Wide Stationery Mfg. Co. Ltd. einen unternehmensspezifischen Antidumpingzollsatz in Höhe von 27,1 Prozent. 

Quellen: 

Vorherige Verfahrensschritte

Die Antidumpingmaßnahmen wurden bereits 2006 eingeführt und seitdem bereits zweimal verlängert, zuletzt mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/1684; ABl. L 279 vom 9. November 2018, S. 17.

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.