EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Hebelmechaniken mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
22.01.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren von Hebelmechaniken mit Ursprung in China bestehen bereits seit 2006 Antidumpingmaßnahmen. Im November 2023 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nach Abschluss dieser Überprüfungen verlängert die Kommission die Maßnahmen erneut.
Die Maßnahmen gelten erneut für fünf Jahre
Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 22. Januar 2025 ein. An den bisherigen Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Hebelmechaniken, die derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht wird: ex 8305 10 00 (TARIC-Code 8305 10 00 50).
Es gilt ein Antidumpingzoll in Höhe von 47,4 Prozent. Daneben gibt es für den Hersteller DongGuan Humen Nanzha World Wide Stationery Mfg. Co. Ltd. einen unternehmensspezifischen Antidumpingzollsatz in Höhe von 27,1 Prozent.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/100; ABl. L vom 21. Januar 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung; ABl. C vom 8. November 2023, (C/2023/614);
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens; ABl. C 49 vom 9. Februar 2023, S. 8.
Vorherige Verfahrensschritte
Die Antidumpingmaßnahmen wurden bereits 2006 eingeführt und seitdem bereits zweimal verlängert, zuletzt mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/1684; ABl. L 279 vom 9. November 2018, S. 17.