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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Oktober 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun kündigt die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in China ab 31. Januar 2025 an. 

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung sind Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern und Unterlegscheiben, ohne Kopf, aus Eisen oder aus anderem als nichtrostendem Stahl, unabhängig von ihrer Zugfestigkeit, ausgenommen Schwellenschrauben und andere Holzschrauben, Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben, gewindeformende Schrauben sowie Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7318 15 42 und 7318 15 48. 

So sieht der Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/141 der Kommission vom 29. Januar 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 30. Januar 2025; 
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 17. Oktober 2024 (C/2024/7154). 
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