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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Holzfußböden mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen 

Gegenstand der Untersuchung sind zusammengesetzte mehrlagige Fußbodenplatten aus Holz. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 4418 75 00. 

Folgende Waren sind von der Untersuchung nicht umfasst: Platten aus Bambus oder mit mindestens der Toplage (Nutzschicht) aus Bambus sowie Platten für Mosaikfußböden

Der Antrag wurde vom Europäischen Parkettverband eingereicht. 

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (16. Mai 2024) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Quelle: 
Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 16. Mai 2024 (C/2024/3101). 

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