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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Kerzen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung sind Kerzen (Lichte). Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 3406 00 00. 

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um ggf. Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können. 

Das Verfahren wird auf Antrag von EU-Herstellern eingeleitet, auf die mehr als 25 Prozent der gesamten Unionsproduktion entfallen. 

Quelle:

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kerzen (Lichten) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 19. Dezember 2024.

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