EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Lysin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
15.01.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Im Mai 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 15. Januar 2025.
Die vorläufigen Antidumpingzölle gelten für sechs Monate
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren von Lysin und seinen Estern, Salzen dieser Erzeugnisse und Futtermittelzusatzstoffen, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT Lysinsulfat, und nicht mehr als 32 GHT anderen Bestandteilen wie Kohlenhydraten und anderen Aminosäuren. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 2309 90 31, ex 2309 90 96 und 2922 41 00 (TARIC-Codes 2309 90 31 41, 2309 90 31 49, 2309 90 96 41, 2309 90 96 49).
Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Meihua Group:
| 84,8 | 89IE |
Eppen Group: Heilongjiang Eppen Biotech Co., Ltd Eppen Asia Pte. Ltd. | 58,3 | 89IF |
Sonstige im Anhang genannte mitarbeitende Unternehmen | 71,6 |
|
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China | 84,8 | 8999 |
Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig.
So läuft das weitere Verfahren ab
Die Kommission hat ab dem Zeitpunkt der Einleitung der Untersuchung insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, d.h. bis Juli 2025. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern.
Seit September 2024 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/74 der Kommission vom 13. Januar 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Lysin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 15. Januar 2025;
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2732 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Lysin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. Oktober 2024;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Lysin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 23. Mai 2024 (C/2024/3392).