EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Nahtlose Rohre aus Eisen und Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
14.08.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren von bestimmten nahtlosen Rohren bestehen seit 2017 Antidumpingmaßnahmen. Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängert die Europäische Kommission diese Maßnahmen erneut.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 15. Juli 2023 ein. An den Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts.
Betroffene Waren
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm mit Ursprung in China.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7304 19 90, ex 7304 29 90 (TARIC-Code 7304299090), 7304 39 88 und 7304 59 89.
Antidumpingzollsätze
Unternehmen | Endgültiger Antidumping- | TARIC- |
---|---|---|
Yangzhou Chengde Steel Pipe Co., Ltd | 29,2 | C171 |
Unternehmensgruppe CITIC Pacific: Daye Special Steel Co, Ltd Zhejiang Pacific Seamless Steel Tube Co., Ltd | 51,8 | 899H |
Yangzhou Lontrin Steel Tube Co., Ltd | 39,9 | C173 |
Hengyang Valin MPM Co., Ltd | 48,2 | C174 |
Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 45,6 | C998 |
Alle übrigen Unternehmen | 54,9 | C999 |
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Namen und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
"Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [überprüfte Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in der VR China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 54,9 Prozent Anwendung.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1450; ABl. L 179 vom 14. Juli 2023, S. 9.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Im Mai 2022 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Im August 2021 hatte sie das bevorstehende Außerkrafttreten zum 13. Mai 2022 angekündigt. Daraufhin reichte der Verband European Steel Tube Association einen Antrag ein, eine Auslaufüberprüfung einzuleiten.
Quellen:
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 337 vom 23. August 2021, S. 12;
- Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung; ABl. C 193 vom 12. Mai 2022, S.
Die Maßnahmen bestanden seit 2017
Die EU-Kommission führte mit Wirkung vom 13. Mai 2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre mit Ursprung in China ein.
Quelle:
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/804; ABl. L 121 vom 12. Mai 2017, S. 3.
- geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2023/919; ABl. L 119 vom 5. Mai 2023, S. 166.
Vorherige Verfahrensschritte
Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen
Die EU-Kommission führte im November 2016 vorläufige Maßnahmen ein. Die Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
Quelle: Verordnung (EU) 2016/1977; ABl. L 305 vom 12.11.2016, S. 1.
Einleitung einer Antidumpinguntersuchung
Die EU-Kommission leitete das Antidumpingverfahren im Februar 2016 ein: Bekanntmachung; ABl. C 58 vom 13. Februar 2016, S. 30.