Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von bestimmten nahtlosen Rohren aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/330 eingeführt wurden. Im März 2023 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nach Abschluss dieser Überprüfung verlängert die Kommission nun die Maßnahmen. 

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 1. Juni 2024 ein. An den bisherigen Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl (ausgenommen mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen für zivile Luftfahrzeuge) mit Ursprung in China. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7304 11 00, 7304 22 00, 7304 24 00, ex 7304 41 00, 7304 49 10, ex 7304 49 93, ex 7304 49 95, ex 7304 49 99 und ex 7304 90 00 (TARIC-Codes 7304410090, 7304499390, 7304499590, 7304499990 und 7304900091).

Antidumpingzölle

Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
UnternehmenEndgültiger
Zollsatz (in Prozent)
TARIC-
Zusatzcode

Changshu Walsin Specialty Steel, Co. Ltd, Haiyu

71,9B120
Shanghai Jinchang Stainless Steel Tube Manufacturing, Co. Ltd, Situan48,3B118
Wenzhou Jiangnan Steel Pipe Manufacuring, Co. Ltd, Yongzhong48,6B119
In Anhang aufgeführte Unternehmen56,9 
Alle übrigen Unternehmen71,9B999
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2024/1475

Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze

Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] nahtlosen Rohre aus rostfreiem Stahl von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt werden kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 71,9 Prozent Anwendung.

Quellen:

Die Maßnahmen  bestehen bereits seit 2011

Die EU führte die Antidumpingmaßnahmen bereits 2011 ein. Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängerte die EU die Maßnahmen im März 2018. 

Quellen: 

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.