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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl

Die EU-Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen für Waren mit Ursprung in Russland nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Russland und der Ukraine bestehen bereits seit 2006 Antidumpingmaßnahmen. Sie wurden seit der Einführung mehrmals verlängert. Die Maßnahmen für Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine sind zum 3. Oktober 2023 außer Kraft getreten. 

Im Oktober 2023 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung bezüglich Einfuhren mit Ursprung in Russland ein. Nun gibt sie die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. 

Die Maßnahmen gelten erneut für fünf Jahre

Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 21. Dezember 2024 ein. An den bisherigen Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm, deren Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) 0,86 nicht überschreitet. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7304 11 00, ex 7304 19 10, ex 7304 19 30, ex 7304 22 00, ex 7304 23 00, ex 7304 24 00, ex 7304 29 10, ex 7304 29 30, ex 7304 31 80, ex 7304 39 50, ex 7304 39 82, ex 7304 39 83, ex 7304 51 89, ex 7304 59 82 und ex 7304 59 83 (TARIC-Codes 7304 11 00 10, 7304 19 10 20, 7304 19 30 20, 7304 22 00 20, 7304 23 00 20, 7304 24 00 20, 7304 29 10 20, 7304 29 30 20, 7304 31 80 30, 7304 39 50 30, 7304 39 82 30, 7304 39 83 20, 7304 51 89 30, 7304 59 82 30 und 7304 59 83 20). 

Antidumpingzölle

Endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Antidumpingzoll (in %)

TARIC-Zusatzcode

Joint Stock Company Chelyabinsk Tube Rolling Plant und Joint Stock Company Pervouralsky Novotrubny Works

24,1

A741

OAO Volzhsky Pipe Plant, OAO Taganrog Metallurgical Works, OAO Sinarsky Pipe

Plant und OAO Seversky Tube Works

28,7

A859

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Russland

35,8

A999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2024/3193

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/3193 der Kommission vom 19. Dezember 2024 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren nahtloser Rohre mit Ursprung in Russland nach einer Auslaufüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L vom 20. Dezember 2024; 
  • Bekanntmachung des Außerkrafttretens (Ukraine); ABl. C vom 2. Oktober 2023, S. 5; 
  • Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung (Russland); ABl. C vom 2. Oktober 2023, S. 93; 
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens; ABl. C 12 vom 13. Januar 2023, S. 10. 

Vorherige Verfahrensschritte

Die Antidumpingmaßnahmen wurden bereits 2006 eingeführt. 2018 verlängerte die Europäische Kommission die Maßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung erneut.

Quellen:

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