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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Valin mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Dezember 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September 2024 bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Valin mit Ursprung in China ab 20. Februar 2025 an. 

Diese Waren sind betroffen

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Valin und seine Ester, Salze dieser Erzeugnisse, als isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 2922 49 85 (TARIC-Code 2922 49 85 87).

So sieht der Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, in diesem Fall bis Mitte Februar 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Das Verfahren wird auf Antrag von Eurolysine SAS eingeleitet.

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/326 der Kommission vom 18. Februar 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Valin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 19. Februar 2025;
  • Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Valin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 19. Dezember 2024.
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