EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
07.03.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Diese Waren sind betroffen
Gegenstand der Untersuchung ist Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von sechs mm oder weniger, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet mit Ursprung in Brasilien.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: 4412.39.00.
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um ggf. Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können.
Das Verfahren wird auf Antrag von Softwood Plywood Consortium eingeleitet.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien; ABl. C vom 6. März 2025.