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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Zuckermais mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Dezember 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun kündigt die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Einfuhren von Zuckermais mit Ursprung in China ab 18. Februar 2025 an. 

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung sind Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Körnern, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, und Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Körnern, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren. Ausgenommen sind Erzeugnisse der Position 2006. Die Ware wird derzeit unter den folgenden CN-Codes eingereiht: ex 2001 90 30 (TARIC-Code 2001 90 30 10) und ex 2005 80 00 (TARIC-Code 2005 80 00 10).

So sieht der Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, also bis Anfang Februar 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Das Verfahren wurde auf Antrag des Verbands "Association Européenne des Transformateurs de Maïs Doux" eingeleitet.

Quelle:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/309 der Kommission vom 14. Februar 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von bestimmtem zubereitetem oder haltbar gemachtem Zuckermais in Körnern mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 17. Februar 2025;
  • Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmtem zubereitetem oder haltbar gemachtem Zuckermais in Körnern mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 9. Dezember 2024.
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