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EU-Dual-Use-Verordnung - Aktualisierung der Güterliste

Die Europäische Kommission veröffentlicht die Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2547 eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. Die Änderungen treten am 8. November 2024 in Kraft. Die EU-Kommission hatte die Aktualisierung im September 2024 angekündigt. Die Pressemitteilung der Generaldirektion Handel vom 1. Oktober 2024 enthält eine Übersicht über die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Liste.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt eine unverbindliche Übersicht über die Änderungen zur Verfügung. 

Die neue EU-Dual-Use-Verordnung trat am 9. September 2021 in Kraft.

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