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EU-Dual-Use-Verordnung - Aktualisierung der Güterliste

Die Europäische Kommission veröffentlicht den Entwurf für die Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund kündigte die Europäische Kommission eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 an. Der Entwurf kann im Register der Kommissionsdokumente abgerufen werden. Nach Abschluss aller Formalitäten wird die Delegierte Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie soll voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt eine unverbindliche Übersicht über die Änderungen zur Verfügung. 

Weiterführende Informationen: 

Die neue EU-Dual-Use-Verordnung trat am 9. September 2021 in Kraft. Wir informierten Sie in unserem Webinar über die wichtigsten Änderungen und ihre praktischen Auswirkungen.

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