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EU/Guatemala - Restriktive Maßnahmen
Die EU beschließt einen Rechtsrahmen für Sanktionen gegenüber Guatemala.
16.01.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU hat den Rahmen für Sanktionen gegenüber Guatemala festgelegt. Die möglichen Maßnahmen richten sich gegen Personen, die einen demokratischen Übergang nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen von 2023 behindern.
Die Maßnahmen umfassen Reisebeschränkungen sowie das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen und Organisationen. Darüber hinaus ist es Personen und Organisationen in der EU untersagt, den gelisteten Personen und Organisationen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Aktuell hat die EU noch keine Personen und Organisationen benannt, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen.
Quellen:
- Pressemitteilung des Rats vom 12. Januar 2024
- Beschluss (GASP) 2024/254 des Rates vom 12. Januar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala