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EU/Simbabwe – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die gegen Simbabwe bestehenden Sanktionen werden bis zum 20. Februar 2024 verlängert. Die restriktiven Maßnahmen umfassen unter anderem ein Waffenembargo sowie das Einfrieren von Vermögenswerten.

Quelle: 
Beschluss (GASP) 2023/339 des Rates vom 14. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Simbabwe; ABl. L 47 vom 15. Februar 2023, S. 55.

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