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EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Maßnahmen.
29.05.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU verlängert die Sanktionen gegenüber Syrien bis zum 1. Juni 2025. Die Sanktionen bestehen seit 2011 und werden seitdem stetig verlängert. Sie umfassen Reisebeschränkungen sowie Finanzsanktionen gegenüber Personen, die für Repression gegen die Bevölkerung verantwortlich sind.
Quelle und weitere Informationen:
- Beschluss (GASP) 2024/1510 des Rates vom 27. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; ABl. L vom 28. Mai 2024;
- Übersicht über die Sanktionen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.